Verweigerung d Mitgliedskarte (Krankenkassenrecht)
Bitte, liebe Leute, ich benötige dringend Informationen.
Darf die KK das Ausstellen einer neuen Krankenkassen-Karte ( + damit die Behandlung) verweigern, wenn Beitrags-Rückstände vorhanden sind ?
Die Rückstände wurden rückwirkend aus 2006/7 errechnet und 1/3 davon sind angeblich tatsächliche Rückstände und 2/3 sind Mahngebühren, Zinsen etc.
Und jetzt bekomme ich keine neue Mitgliedskarte ausgestellt.
Was kann ich tun?
13189as
Verweigerung d Mitgliedskarte
Hallo,
§ 16 Abs. 3a SGB V - Ruhen des Anspruchs in Verbindung
RdSchr. 07e (vom 09.03.2007) GKV-WSG - Leistungsrechtlichen Vorschriften zu §16 SGB V - besagt, die dürfen das.
Allerdings muss das auch entsprechend schriftlich mitgeteilt werden.
Gruss
Czauderna
Verweigerung d Mitgliedskarte
Die Auslegung der Rechtslage ist grundsätzlich ok, aus Sicht des Bundesversicherungsamtes ist es auch nicht zu beanstanden, dass die Beitragsschuld mit einem Jahreszinssatz von 60 % (Säumniszuschlag pro Monat = 5 % x 12 Monate)verzinst wird. Das hat der Gesetzgeber so gewollt.
Ich empfehle dringenst, mit der Kasse eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Dann wäre für die Zukunft ein Zinssatz von schätzungsweise 4 - 5 % möglich. Am besten vorher durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob das Bescheidverfahren der Kasse evtl. Fehler aufweist.Dann läßt sich vielleicht bei der Verzinsung auch rückwirkend etwas machen.
Verweigerung d Mitgliedskarte
Danke für die Info!
Mitgeteilt hat man mir das bisher nicht.
Es wird nur schriftlich Zahlung, bzw. Ratenzahlung verlangt.
Ansonsten gibt es keine Kommunikation von Seiten der KK.
Ich habe jetzt auf e akute Erkrankung hingewiesen und warte....
Nochmals Danke f. d. Antworten.