Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
da schwingt für mich Sozialneid mit.
Du kannst aj auch so viel unsgesundes Zeug fressen, bis Du platzt oder Du säufst Dir den Verstand weg - das müssen die anderen dann auch bezahlen.
Hepatitis und Co kannst Du Dir hier mittlerweile auch holen. Ich glaube kaum, dass jetzt der Impfboom ausbricht. Es gibt ja genug Menschen, die weder gegen Tetanus noch sonst was geimpft sind. Oder denk an die vielen Kinder ohne Masernschutz.
LG, Shops
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- Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
19.08.2007, 22:03
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - naomi, 19.08.2007, 22:14
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Daniel,
20.08.2007, 10:26
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Senfdazugeber, 21.08.2007, 11:02
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Thorsten Dörner , 21.08.2007, 23:04
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - Ratgeber, 06.09.2007, 09:14