Wechsel von gesetzlich in die Private-Probleme bei Erkrankun (Private Krankenversicherungen)
lady31 , Bayern, Dienstag, 26.10.2010, 20:44 (vor 5142 Tagen)
Hallo,
ich muß bald in die Private meines Mannes wechseln.
Meine Frage: bei mir wurde vor ein paar Jahren PCO festgestellt (d.h. kein regelm. Eisprung, somit dauert das schwanger werden länger)...mit Medikamente könnte nachgeholfen werden.
Allerdings bin ich trotzdem ganz ohne Medis schwanger geworden.
WIr wollen noch ein 2. Kind aber diese Diagnose steht wieder im Raum. Ist das nun ein Grund das mich die Private ablehnen kann bzw. deswegen den Beitrag massiv erhöhen darf deswegen? und muß ich das überhaupt angeben da ich ja ohne Hilfsmittel ss geworden bin? vielen Dank für Ihre Antworten.
LG
Wechsel von gesetzlich in die Private-Probleme bei Erkrankun
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 26.10.2010, 22:13 (vor 5142 Tagen) @ lady31
Muß? Falls Du hier oder siehe oben Dein Geburtsjahr, Größe und Gewicht diskret angeben möchtest, bekommst Du eine Antwort zu den Ansichten der PKV. Da ich von PCO zum ersten mal höre, denke ich es wird die Rückfrage geben, ob die Punkte 3,4,8,9 und 10 bereits aufgetreten sind? könnten kostenträchtig werden.
Fragen? joachimroehl@web.de
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lady31 , Bayern, Mittwoch, 27.10.2010, 12:25 (vor 5141 Tagen) @ Joachim Röhl
Vielen Dank Herr Röhl für Ihre Antwort,
naja PCO ist auch noch keine "schlimme" Erkrankung, ist halt eine Veränderung im Unterleib einer Frau wo es evtl. dadurch schwieriger wird um schwanger zu werden.
Diese Punkte 3,4, usw. sagen mir jetzt gar nichts, vielleicht
könnten Sie mir das noch erklären...
Ich bin 31, 1,70 und 58 kg
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 27.10.2010, 16:08 (vor 5141 Tagen) @ lady31
Die Versicherer central, hanse-merkur, hallesche und dkv lehnen komplett ab, da die aus PCO möglicherweise erwachsenden Risiken wie bereits hier dargestellt nicht abschätzbar sind. Die bayrische versicherungskammer ist bereit nach Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests eine Annahmeentscheidung zu treffen, wobei die ja mögliche Kinderwunschbehandlung unter Leistungsausschluß fallen würde und mit einem zusätzlichen Risikozuschlag zu rechnen ist. Falls ein spezieller Fragebogen für den Gynäkologen gewünscht wird, bitte direkt melden.
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lady31 , Bayern, Mittwoch, 27.10.2010, 20:36 (vor 5141 Tagen) @ Joachim Röhl
Vielen Dank für die Antworten,
da ich noch in Elternzeit bin und diese im April ausläuft hab ich die Option bei meinen Mann in die Private Versicherung als Familienmitglied reinzukommen oder eben freiwillig gesetzlich bleiben. Da natürlich die Private schon einige Vorteile mit sich bringt, wollte ich natürlich da rein.....
Was wäre wenn ich bis April ncoh einmal schwanger werden würde ohne irgendwelche Medikamente und Probleme? muß ich definitiv diese Diagnose angeben? zumal ja sogar größtenteils Ärzte diese Diagnose nicht mal kennen ....
danke
LG
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lady31 , Bayern, Mittwoch, 27.10.2010, 20:44 (vor 5141 Tagen) @ lady31
Dadurch das ich ja ohne Hilfe doch schwanger geworden bin ist das für mich ja keine Erkrankung, ich hab da auch daran nicht mehr gedacht, nur jetzt wo ich soviel Zeit habe über alles nachzudenken, ist mir eben eingefallen ob ich das erwähnen muß, aber eigentlich hab ich ja dadurch,gott sei dank, keine Probleme gehabt.
Ich denke das ist doch das gleiche mein HA hat mich zur Kontrolle zum Radiologen geschickt um die Schilddrüse zu untersuchen weil v.a. Unterfunktion bestand, kam aber nichts dabei raus.....muß ich da echt jeden Arztbesuch der einen Verdacht dargestellt hatte angeben? ich versteh ja wenn dadurch Folgeschäden oder halt wirklich was wäre aber dem ist ja nicht so.
Naja zur Not muß ich halt freiw. in die gesetzliche.
Wie hoch sind dann da die Beiträge? wie berechnet sich das?
danke
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 27.10.2010, 23:03 (vor 5141 Tagen) @ lady31
Dadurch das ich ja ohne Hilfe doch schwanger geworden bin ?
=Windbefruchtung? Du solltest bitte die Diagnose von dem Arzt ausräumen lassen, der sie gestellt hat und dies am besten gleich mit besagtem Attest. Die PKV hört nämlich immer gern die Flöhe husten. Zu den freiwilligen Beiträgen wird Dir sicher RHW bald was sagen.
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nur mal so, Donnerstag, 28.10.2010, 08:22 (vor 5141 Tagen) @ lady31
@lady31
In den Anträgen steht mittlerweile mehr als deutlich "Falschangaben gefährden Ihren Versicherungsschutz". Auch die neue Ausgabe des VVG schützt den Kunden hiervon nicht. Da die kosten für "Fertilitätsstörungen" sowohl in der GKV "limitierte Anzahl künstl. Befruchtungen" als auch in der PKV immens sind ist die PKV hier mehr als vorsichtig. Dein Arzt wird Dir sicherlich nicht freiwillig Bestätigen dass seine eigene Diagnose falsch war.
Abgesehen davon ist die Freiwillige GKV auch nicht teurer als eine PKV. Ein Top Tarif kostet wesentlich mehr, leistet dann auch mehr.
Aber Vorsicht. Gerade im Bereich, Mutter Kind hat die GKV aufgrund der sozialen Ausrichtung definitiv einige Vorteile gegenüber der PKV.
Bleib solange bis dein Kinderwunsch erfüllt ist auf jeden Fall in der GKV. Ist alles gut gelaufen kannst Du später immer noch in die PKV wechseln. Ob 1-2 jahre früher spielt wirklich keine Rolle. Wobei dann eh fraglich ist ob Ihr mit zwei Kindern und 2 erwachsenen in die PKV gehen möchtet oder ob Du nicht ggf. einen Job mit knapp über 400€ ausübst. Dann bekommst Du nach wie vor die GKV fast geschenkt
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lady31 , Bayern, Donnerstag, 28.10.2010, 08:59 (vor 5140 Tagen) @ nur mal so
Ich danke euch für eure Antworten,
hab gestern auch mit meinem Mann besprochen das ich auf jeden Fall mit meinem FA spreche in wie fern er die Diagnose gestellt hat, er sagte mir ja damals das es nur ne ganz leichte Form sei...
auf jeden Fall kommt dann bei uns die freiw. gesetzliche infrage da ich auch nichts verschweigen möchte....und ich bin ja eigentlich sehr zufrieden mit meiner KK...ich dacht halt weil man in der gesetzl. fast alle Medis selber zahlen muß, Brille usw....und in der Priv. bekommt mein mann fast wieder allles raus (ist auch Beihilfe vers.)....nunja das mit dem über 400 Euro Job ist dann erstmal der Rede wert wenn der Kleine dann mal richtig in den Kiga geht und dann stellt sich halt bei mir die Frage ob mir bei meiner schlechten Lohnsteuerklasse von den 400 Euro nochwas bleibt?
Ich danke euch und wünsch euch noch eine schöne Woche
LG
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 28.10.2010, 16:07 (vor 5140 Tagen) @ lady31
Ohne dem Behandler der vielleicht noch spitz bekommen hat, daß Du Dich privat versichern willst was zu unterstellen, aber zum einen gibt´s auch in der Medizin Fehldiagnosen und weil bei Kassenpatienten nichts mehr zu verdienen ist, könnte es ja wie so oft sein, daß Dein Behandler errare humanum est die Diagnose so erkannt hat. Folge: langfristige Behandlung und zumindestens die gründliche Beobachtung stehen an. "Ich sehe sie dann wieder am .. " und die nächste fette Privatrechnung flattert ins Haus. Im Zweifelsfall hilft auch hier die Zweitmeinung eines neutralen Kollegen. Auch nur mal so ..
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lady31 , Bayern, Donnerstag, 28.10.2010, 20:16 (vor 5140 Tagen) @ Joachim Röhl
Nein mein FA weiß noch nichts davon das ich in die Private wechseln wollte, und die Diagnose wurde zum 1. mal schon 2006 gestellt.
Aber es wäre eine gute Idee zumindest noch eine 2. Meinung einzuholen, die Frage ist nur ob mein FA mir dann nicht "böse" ist weil ich ihm ja eigentlich mein vollstes Vertrauen entgegengebracht habe.
Nunja ich hab mit meiner ges. KK telefoniert und mal den Beitrag erfragt und ich komme zumindest auf das gleiche was die priv. Verlangen würde (ohne Risikoaufschlag)....also werd ich mir mal ein unverbindliches Angebot auch von der Privaten einholen.
LG
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RHW, Freitag, 29.10.2010, 19:15 (vor 5139 Tagen) @ lady31
Hallo,
die Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder, deren Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, ergibt sich aus § 240 SGB V (letzter Absatz).
Die Einnahmen beider Ehegatten werden addiert. Dann wird pro Kind ein Betrag von 511 bzw. 851 Euro abgezogen. Die Hälfte des Restbetrages gilt als Einnahme des GKV-Mitgliedes, maximal die halbe Beitragbemessungsgrenze von 3750 Euro. Der Beitrag inkl. Pflegeversicherung beträgt somit zwischen 138 und 304 Euro.
Bei niedrigeren Einnahmen des Ehegatten sinkt dieser Beitrag entsprechend: Kurzarbeit, Insolvenz, Frührente, Altersrente ...
Ggf. können die Kinder kostenlos beim GKV-Mitglied mitversichert werden (oder nach einer Einkommensreduzierung des Ehegatten).
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (inkl. Mutter-Kind.-Kuren), Psychotherapie und Hilfsmittel achten.
Häufige Beschwerden von PKV-Versicherten
Man sollte auf jeden Fall sehr ausführliche Gespräche mit der GKV und der PKV führen.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW