Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

hoppel, Berlin, Donnerstag, 28.10.2010, 17:40 (vor 5140 Tagen)

Hallo, ich bin seit kurzem Rentner. Nun fordert meine Krankenkasse (DAK) Beiträge für eine Lebensversicherung die 2005 ausgezahlt wurde.Begründung: Nach ende der Versicherung müssen noch 10 Jahre Beiträge gezahlt werden.Lt. tel. Aussage der Kasse muß der Beitrag aber nur ab der Zeit wo man Rentner wird bezahlt werden.
Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ausserdem nun noch diese Zahlung von rd.20 € menatlich für 4 Jahre. D.h. fast 1000 € zahlen. Es soll wohl lt.Gesetz so sein.
Hat auch noch jemand diese Erfahrung gemacht? Würde mich über aussagefähige Infos ob das wirklich rechtens ist freuen. Danke

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

Gast aus Norddeutschland, Donnerstag, 28.10.2010, 19:24 (vor 5140 Tagen) @ hoppel

1. Es gibt Krankenkassen, die keinen Zusatzbeitrag nehmen.

2. Die Beiträge sollen bestimmt für eine Lebensversicherung entrichtet werden, die seinerzeit durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen wurde. Die Beitragspflicht ist ok., der Zeitraum auch.

3. Falls ein Teil der Beiträge (z.B. nach dem Ende der Beschäftigung) entrichtet wurden, dann macht ein BVG-Urteil in kürze Hoffnung darauf, das nur ein anteilmäßiger Teil der Versicherung beitragspflichtig wird.

Die DAK hat m.E. richtig entschieden. In Anbetracht dessen, dass die DAK Mitarbeiter in diesem Jahr wohl kein Weihnachtsgeld erhalten werden, sollten die DAK-Mitglieder, die die Kasse duch hohe Ausgaben in diese Lage gebracht haben, ein wenig solidarischer sein. Nur meckern paßt da nicht.

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

GKVler, Donnerstag, 28.10.2010, 20:30 (vor 5140 Tagen) @ hoppel

unbeachtet der grundsätzlichen Beitragspflicht bin ich der Meinung, dass zumindest ein Teil der Beiträge (für 2005) bereits verjährt ist.

Zum anderen würde mich interessieren, wann die DAK von der Auszahlung erfahren hat???

Gruß
GKVler

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 28.10.2010, 21:35 (vor 5140 Tagen) @ Gast aus Norddeutschland

zu 1) kennst Du weitere Kassen, die es nicht in der Satzung vorsehen?
zu 3)

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

Erika Elsner @, Freitag, 29.10.2010, 19:20 (vor 5139 Tagen) @ GKVler

Wir haben auch so einen Fall. Auszahlung der Direktversicherung im Januar 2004. Der Lebensversicherer hat die KK gleichzeitig informiert. Jetzt nach mehr als sechs Jahren fordert die KK die Nachzahlung.
Greift hier die Verjährungsfrist des Sozialgesetzbuches auf den gesamten Titel oder auf die monatlichen Raten?

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

RHW, Freitag, 29.10.2010, 19:26 (vor 5139 Tagen) @ GKVler

Hallo,

die gesetzliche Regelung ergibt sich aus

§ 229 SGB V

-> 1. Absatz letzter Satz

Einzelheiten ergeben sich aus:

Rundschreiben für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Seite 87:

Bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung bereits fließt, der Versicherte aber noch weiterhin beschäftigt ist. Auch in diesen Fällen beginnt der Zehn-Jahres-Zeitraum mit dem Ersten des auf die Auszahlung des Kapitalbetrages folgenden Kalendermonats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, in der das Arbeitsentgelt des Versicherten über der Beitragsbe-messungsgrenze liegt, fallen aus der Kapitalleistung zunächst keine Beiträge an; der Zehn-Jahres-Zeitraum wird dadurch nicht verändert.
Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von zehn Jahren versterben, endet auch die Beitragspflicht. In diesen Fäl-len kann für die Hinterbliebenen eine eigene Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn sie als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können.

Gruß

RHW

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

Erika Elsner @, Samstag, 30.10.2010, 15:09 (vor 5139 Tagen) @ GKVler

Hier die Daten zu meinem Fall:
Auszahlung Jan. 2004
Info der BKK über den Lebensversicherer ebenfalls Jan. 2004.
Forderung der BKK Sommer 2010.

Meine Fragen zielen auf:
1. Verjährung des gesamten Vorgangs oder nur anteiliger Monatsbeiträge?
2. Sind die Monatsbeiträge gleichbleibend bezogen auf den Auszahlungsmonat, oder werden sie den jeweiligen Prozentsätzen der GKV angepasst?

Besten Dank bereits jetzt!

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

RHW, Samstag, 30.10.2010, 17:57 (vor 5138 Tagen) @ Erika Elsner

Hallo,

die Verjährung bezieht sich immer auf die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages. Für "gesamte Vorgänge" gibt es keine Verjährung.

Nach der gesetzlichen Aufteilung auf 10 Jahre wird lediglich eine beitragspflichtige Einnahme errechnet. Für diese Einnahme gelten die jeweils aktuellen Beitragsregelungen (z.B. Beitragssatz).

Mit dem Tode endet die Beitragspflicht.

Gruß

RHW

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

hoppel, Berlin, Montag, 01.11.2010, 12:08 (vor 5137 Tagen) @ RHW

Hallo, danke für die Beiträge. Wie ich feststellen kann hat es keinen Sinn dagegen vorzugehen.Aber trotzdem empfinde ich es als Abzocke.

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

Elsner, Donnerstag, 04.11.2010, 19:07 (vor 5133 Tagen) @ RHW

Hallo,
DANKE für Ihre Auskunft. Somit müssen wir also zahlen.

Darf ich bitte noch eine Frage bzgl. der Verjährung nachschieben?
Was sind nach der Verjährungsregelung Beiträge, "die fällig geworden sind".
Geht es bei der Verjährung um den Zahlungstermin oder den Monat auf den sich der Beitrag bezieht?
Hier mein konkreter Fall:
Auszahlung Direktversicherung Jan. 2004. Die BKK verzichtet wegen der Verjährung auf die Beiträge für die Monate Febr. 2004 bis einschließlich November 2005. Warum gehört nicht auch der Dezember 2005 dazu?
Vielen Dank bereits jetzt!
E.Elsner

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

RHW, Donnerstag, 04.11.2010, 19:37 (vor 5133 Tagen) @ Elsner

Hallo,

bei der Verjährung ist die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages maßgebend.

Maßgebend für die Fälligkeit ist die Satzung zu dem jeweiligen Zeitpunkt. Bei den meisten Krankenkassen ist es der 15. des Folgemonats (laut Gesetz der spätest mögliche Termin).

Danach wäre der Dezemberbeitrag 2004 erst im Januar 2005 fällig gewesen und wäre daher noch nicht verjährt.

Gruß

RHW

Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung

mseuropa @, bremerhaven, Donnerstag, 11.11.2010, 15:13 (vor 5126 Tagen) @ Gast aus Norddeutschland

Zu Punkt 3
Es gibt bereits ein Urteil unter Az.1 BvR 1660/08
Klare Aussage ist, dass dieses Urteil rechtskräftig ist.
Leider halten sich die betroffenden Krankenkassen noch zurück und verweisen darauf, dass sie vom Urteil überrascht worden sind und zur Zeit beratschlagen, wie sie vorgehen wollen. M.E. sollte jeder sofort - falls noch nicht geschehen - Widerspruch einlegen und/oder weitere Zahlungen aufgrund des Urteils reduzieren.

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