Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
Ich werfe jetzt mal folgenden Satz in die Runde:
Euer Nachbar (oder wer auch immer, den ihr kennt) fährt in den Urlaub und erlebt dort ein paar schöne Tage und wir als Versichertengemeinschaft tragen seine Impfkosten mit.
Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?
Ich bin mal über eure Meinungen gespannt.
gesamter Thread:
- Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
19.08.2007, 22:03
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - naomi, 19.08.2007, 22:14
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Daniel,
20.08.2007, 10:26
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Senfdazugeber, 21.08.2007, 11:02
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Thorsten Dörner , 21.08.2007, 23:04
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - Ratgeber, 06.09.2007, 09:14