Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 25.10.2010, 19:53 (vor 5143 Tagen) @ alexa111

Hallo,

Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung Zins- oder Mieteinnahmen haben, brauchen aus diesen Zusatzeinnahmen keine Beiträge zahlen. Die Höhe der Zusatzeinnahmen ist ohne Bedeutung.

Für Beamte und für Personen, deren Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit 400 Euro nicht übersteigt, gibt es ggf. Sonderregelungen.

Gruß

RHW


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