Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
alexa111, Montag, 25.10.2010, 10:24 (vor 5144 Tagen)
Habe folgende Frage:
ich bin angestellt und gesetzlich versichert...Jetzt hab ich zusätzlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von jährlich 3600 Euro...Muß ich da die Krankenversicherung informieren und einen Zusatzbeitrag zahlen???
Schon mal danke für Antworten!
Familienversicherung
Czauderna, Montag, 25.10.2010, 19:05 (vor 5143 Tagen) @ alexa111
Hallo,
wenn du sonst nix hast, dann wären das im Monat 300,00 €, ergo bleibt die Familienversicherung erhalten. Ob du das sofort der Kasse mitteilst bleibt dir überlassen, spätestens wenn die Kasse aber den Fragebogen zur Überorüfung schickt solltest Du es angeben.
Gruss
Czauderna
Familienversicherung
ratte111, Montag, 25.10.2010, 19:19 (vor 5143 Tagen) @ Czauderna
Hallo czauderna,
ich habe den TE so verstanden, dass er pflichtversicherter Arbeitnehmer (nicht Familienversicherter) ist und lediglich wissen will, ob er auf seinen Zinsen auch Krankenkassenbeittäge zahlen muss.
Dieses muss er nicht.
MfG
ratte1
Familienversicherung
alexa111, Montag, 25.10.2010, 19:44 (vor 5143 Tagen) @ ratte111
hallo...schon mal danke für die Antworten....
ich meine ob ich --ZUSÄTZLICH-- auf die jährlich anfallenden 3660 Euro Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung (nicht Zinseinnahmen)extra krankenkassenbeiträge zahlen muß??
Gibt es da überhaupt eine Grenze???
Ab wann fallen überhaupt zusätzliche Krankenkassenbeiträge an?? wie schon gesagt...ich bin angestellt und gesetzlich krankenversichert...
danke für die Antworten von alexa111
Familienversicherung
RHW, Montag, 25.10.2010, 19:53 (vor 5143 Tagen) @ alexa111
Hallo,
Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung Zins- oder Mieteinnahmen haben, brauchen aus diesen Zusatzeinnahmen keine Beiträge zahlen. Die Höhe der Zusatzeinnahmen ist ohne Bedeutung.
Für Beamte und für Personen, deren Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit 400 Euro nicht übersteigt, gibt es ggf. Sonderregelungen.
Gruß
RHW
Familienversicherung
Czauderna, Dienstag, 26.10.2010, 07:42 (vor 5143 Tagen) @ ratte111
Hallo Ratte1,
ja klar, vielen Dank - ich hatte da die "Überschrift" im Kopf - weiss auch nicht warum ich dann das so schrieb wie ich es schrieb.
Sicher, als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss er/sie dafür keine Beiträge zahlen.
Vielen Dank für die "Korrektur"
Gruss
Czauderna