Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? (Gesetzliche Krankenkassen)

Sebastian @, Sonntag, 19.08.2007, 22:03 (vor 6311 Tagen)

Hallo,

gerade habe ich auf der Seite von ikk-direkt und auch auf der Seite der Knappschaft gelesen, dass die Kosten für Reiseimpfungen nicht übernommen werden DÜRFEN.
Die TK allerdings sagt ja ganz klipp und klar, dass die Kosten getragen werden.

Weshalb darf denn die eine nicht, die andere aber schon?

Vielen Dank
Sebastian

Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden?

naomi @, Sonntag, 19.08.2007, 22:14 (vor 6311 Tagen) @ Sebastian

wettbewerb

Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden?

Daniel @, Montag, 20.08.2007, 10:26 (vor 6311 Tagen) @ Sebastian

Ab dem 1.4.07 dürfen die Kassen auch Schutzimpfungen aufgrund Auslandsaufenthaltes erstatten. Manche Kassen machen davon Gebrauch, andere Kassen nicht.

Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden?

Sebastian , Montag, 20.08.2007, 11:37 (vor 6311 Tagen) @ Daniel

Vielen Dank für die Antwort.
Dann scheint die Aussage, dass sie nicht dürfen ja schlicht falsch zu sein...

Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Egon, Montag, 20.08.2007, 16:49 (vor 6311 Tagen) @ Sebastian

Ich werfe jetzt mal folgenden Satz in die Runde:

Euer Nachbar (oder wer auch immer, den ihr kennt) fährt in den Urlaub und erlebt dort ein paar schöne Tage und wir als Versichertengemeinschaft tragen seine Impfkosten mit.

Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Ich bin mal über eure Meinungen gespannt.

Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Shoppingqueen, Montag, 20.08.2007, 17:24 (vor 6311 Tagen) @ Egon

Hallo,

da schwingt für mich Sozialneid mit.
Du kannst aj auch so viel unsgesundes Zeug fressen, bis Du platzt oder Du säufst Dir den Verstand weg - das müssen die anderen dann auch bezahlen.

Hepatitis und Co kannst Du Dir hier mittlerweile auch holen. Ich glaube kaum, dass jetzt der Impfboom ausbricht. Es gibt ja genug Menschen, die weder gegen Tetanus noch sonst was geimpft sind. Oder denk an die vielen Kinder ohne Masernschutz.

LG, Shops

Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

senfdazugeber, Dienstag, 21.08.2007, 07:29 (vor 6310 Tagen) @ Shoppingqueen

Also für mich bleiben "reine" Urlaubsimpfungen ein Privatvergnügen. Klar wenn die Impfkommission gewisse Impfungen künftig auch im Inland empfehlen, sollen die übernommen werden. Aber warum soll die Versicherungsgemeinschaft reine Auslandimpfungen tragen? An den möglichen Folgekosten kann es nicht liegen. Denn bisher haben die Reisenden ihre Impfungen einfach selber bezahlt, so dass auch bisher nicht sehr viele Folgekosten entstanden sind.

Und jemand anderes hat es schon irgendwo im Forum geschrieben: Dann könnten die Kassen auch gleich Motorradhelme als Prophylaxe vor Sturzverletzungen oder Kondome zum Schutz vor AIDS bezahlen...

Also meine Kasse bezahlt keine Urlaubsimpfungen und das ist auch gut so.

Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Biker, Dienstag, 21.08.2007, 08:55 (vor 6310 Tagen) @ senfdazugeber

Ich sehe das genau wie Shoppingqueen! Deine Kasse übernimmt im Vergleich zu anderen Kassen bestimmt auch noch andere Leistungen nicht - ob das dann auch so gut ist?
Aber dafür ist sie ja bestimmt sehr günstig und du wirst sie sicherlich auch nur selten in Anspruch nehmen. Und der Service rund um die Uhr per Internet oder Callcenter ist bestimmt auch ganz toll.
Meine Kasse übernimmt alle Impfkosten nach der STIKO - auch "Urlaubsimpfungen" - und das ist gut so!

Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Senfdazugeber, Dienstag, 21.08.2007, 11:02 (vor 6310 Tagen) @ Biker

Jedem seine Meinung. Ich bin allerdings bei einer großen und nicht unbedingt "billigen" Kasse versichert. Mir ist es einfach wichtig, dass die Leistungen reibungslos bezahlt werden, welche man wirklich braucht.

Der Gesetzgeber hat leider in der Vergangenheit (um die Beiträge stabil zu halten) viele Leistungen gestrichen oder mit Zuzahlungen belegt.

Es ist doch ein Witz, dass ich medizinisch notwendige Leistungen mit der Begründung "Eigenverantwortung" nicht mehr voll bekomme, dafür aber Auslandsimpfungen kostenlos haben kann.

Das einige Kassen Urlaubsimpfungen jetzt übernehmen liegt doch nicht am gesellschaftlichen Nutzen, sondern allein am Wettbewerb. Ist auch eine Form von Risikoselektion - denn arme, kranke und alte Leute können darauf getrost verzichten.

Aber wie gesagt, jedem seine Meinung.

Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme?

Thorsten Dörner , Dienstag, 21.08.2007, 23:04 (vor 6309 Tagen) @ senfdazugeber

Das war meine Aussage - und zu der stehe ich immer noch!

Wer genug Geld hat, sich eine Reise zu leisten, sollte auch die Impfungen selbst bezahlen.

Es ist ja sein Privatvergnügen, niemand zwingt ihn nach Taka-Tuka-Land oder sonstwohin zu fahren.

Hier wird ein Teil des Privatvergnügens wohlhabender Menschen der Solidargemeinschaft auferlegt.

Taucherärztliche Untersuchungen und fliegerärztliche Untersuchungen zahlt die Kasse nämlich auch nicht - das "Hobby" Fallschirmspringen ist nämlich des Einzelnen Privatvergnügen - genau wie die Urlaubsreise.

Da kommt wieder mal eine gewisse Vollkaskomentalität durch - demnächst bezahlen die Kassen noch die Drinks im Flugzeug, der Kunde könnte ja sonst dehydrieren...

Impfungen sind ganz normale Urlaubsnebenkosten und sollten vom Urlauber selbst bezahlt werden - es gibt übrigens auch genug "impffreie" Ferienziele.

Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden?

Ratgeber, Donnerstag, 06.09.2007, 09:14 (vor 6294 Tagen) @ Sebastian

Zahlreiche weitere große Krankenkassen übernehmen (tw. auch rückwirkend) Reiseimpfungen; darunter auch die "Billigkasse" ikk-direkt (vermutlich wird die Satzungsänderung am 19.9.07 offiziell beschlossen).

http://www.internisten-im-netz.de

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