Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
gerade habe ich auf der Seite von ikk-direkt und auch auf der Seite der Knappschaft gelesen, dass die Kosten für Reiseimpfungen nicht übernommen werden DÜRFEN.
Die TK allerdings sagt ja ganz klipp und klar, dass die Kosten getragen werden.
Weshalb darf denn die eine nicht, die andere aber schon?
Vielen Dank
Sebastian
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- Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
19.08.2007, 22:03
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - naomi, 19.08.2007, 22:14
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Daniel,
20.08.2007, 10:26
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Senfdazugeber, 21.08.2007, 11:02
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? - Thorsten Dörner , 21.08.2007, 23:04
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Biker,
21.08.2007, 08:55
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
senfdazugeber,
21.08.2007, 07:29
- Re: Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Shoppingqueen,
20.08.2007, 17:24
- Privatvergnügen oder notwendige Schutzmaßnahme? -
Egon,
20.08.2007, 16:49
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? -
Sebastian ,
20.08.2007, 11:37
- Re: Reiseimpfung darf nicht übernommen werden? - Ratgeber, 06.09.2007, 09:14