Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch (Gesetzliche Krankenkassen)

Auge und Ohr, Freitag, 24.08.2007, 17:17 (vor 6307 Tagen) @ tantelose

Die Auseinandersetzung wird auf jeden Fall berichtenswert.

Formal ist ja eine Versicherungspflicht ausgelöst.
Der böse Einwand der Kasse wird dahingehen, daß hier ein billiges Versicherungsverhältnis durch mißbräuchliche Gestaltung konstruiert wird.

Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.
Nach Papierlage hat die Kasse ja keinen wirklichen Einwand, ich vermute daß es im Nachgang zu Prüfungen vor Ort kommen wird.


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