Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten??? (Private Krankenversicherungen)

Sascha @, Mittwoch, 20.10.2010, 07:22 (vor 5149 Tagen)

Ich habe eine Frage. Ich bin wahrscheinlich ab dem nächsten Monat nicht mehr selbständig, sondern wieder Vollzeit angestellt und somit versicherungspflichtig. Ich bin seit 2002 in der PKV.
Da mein Hausarzt nur Privatpatienten nimmt und ich auch zur Zeit in Behandlung bin und recht hohe Arztrechnungen habe, möchte ich gern zusätzlich die PKV weiter zahlen und in Anspruch nehmen.

Eine Freundin von mir ist in der gleichen Situation und bei ihr ist es ohne Probleme möglich. Sie zahlt die gesetzliche und die private.

Geht das so ohne weiteres?

Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 20.10.2010, 10:26 (vor 5148 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 20.10.2010, 11:26

Das ist nur theoretisch möglich, widerspricht den Vertragsbedingungen, gemäß denen der Versicherte weiteren Versicherungsschutz anzuzeigen hat und hieße somit Variante a) schriftliche Information an den Versicherer und abwarten .............. besser b) in die GKV wechseln und nachdem! Du Deine bisherige Vollversicherung in kostenerstattende Zusatztarife umgestellt hast, wählst Du dann bei der GKV das Prinzip der Kostenerstattung nach §13 SGB V und wärst wie bisher bei Arzt und Zahnarzt ein gesuchter Privatpatient. Die zuständige Kasse muß einen Arzt ohne Kassenzulassung nicht akzeptieren, das mußt Du vor Behandlungsbeginn mit denen abklären. Falls es wegen mangelnder Tarifvielfalt oder aus gesundheitlichen Gründen bei Deiner PKV Probleme mit der Umstellung geben sollte: die Knappschaft bietet als eine der wenigen Kassen die Kostenersattung noch weiterhin ohne Gesundheistürpfung an. Die allerdings pfiffigste Variante c) läßt Dich weiterhin als Angestellten in der PKV bleiben, wenn Du einfach die Selbständigkeit parallel weiterführst und da mindestens einen versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigst. Heißt Bruttoeinkommen mindestens 400,01€. Dann wird Dir der Zugang zur Gesetzlichen aufgrund hauptberuflicher Selbständigkeit gemäß Punkt 1 Seite drei der Niederschrift versperrt und wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen, zahlt Dir der Arbeitgeber auch noch den fünfzigprozentigen Zuschuss zur Krankenversicherung, unberührt bleiben Rentenversicherung, Unfall etc.

Fragen? joachimroehl@web.de

Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten???

RHW, Mittwoch, 20.10.2010, 19:37 (vor 5148 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

für hauptberuflich Selbstständige, die nebenberuflich Arbeitnehmer sind, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Grund: in § 257 Absatz 1 Satz 1 SGB V das Wörtchen "nur"

§ 257 SGB V
Falls der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis einen Zuschuss zahlen sollte, ist dieser steuer- und beitragspflichtig.

Gruß

RHW

Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten???

Sascha, Donnerstag, 21.10.2010, 07:57 (vor 5148 Tagen) @ Joachim Röhl

Also Variante c hört sich wirklich gut an. Allerdings: Was sagt das Finanzamt, wenn ich keinerlei Einnahmen mehr aus selbständigkeit habe (also auch gar keine Geschäftstätigkeit), dennoch einen Angestellten habe?

Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten???

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 21.10.2010, 10:02 (vor 5147 Tagen) @ Sascha

No risk no fun sagen die Amerikaner. Du hast nach Wegen gefragt und Antworten bekommen. Laufen mußt Du allein und einen Steuerberater einbeziehen. Da gibt es sicher Zeiten, wo in einer Selbständigkeit vorrangig investiert oder auch vollkommen neu auf- bzw. umgebaut wird und Umsatzverluste zeitweilig darstellbar sind. Ohne reelle Geschäftstätigkeit wird´s allerding dann wirklich ein Holzweg.

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