Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch KK (Gesetzliche Krankenkassen)
Lege der AOK einfach mal Deinen Arbeitsvertrag vor und bitte sie um erneute Beurteilung der Versicherungspflicht.
Sollte die AOK keine Versicherungspflicht feststellen, bitte um einen begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid in der Sache.
Dann kannst Du, nach Prüfung des AOK-Bescheides durch einen Fachmann, überlegen ob Du Rechtsmittel einlegen willst.
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- Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch KK -
tantelose,
22.08.2007, 19:10
- Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch KK - Jon Dohnson, 22.08.2007, 20:45
- Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch KK -
Auge und Ohr,
23.08.2007, 10:52
- Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch -
tantelose,
23.08.2007, 18:55
- Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch - Auge und Ohr, 24.08.2007, 17:17
- Re: Ablehnung eines versicherungspflichtungen Beschäfftigungsverhältnisses durch -
tantelose,
23.08.2007, 18:55