Wieder versicherungspflichtig - Private KV behalten??? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 20.10.2010, 10:26 (vor 5148 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 20.10.2010, 11:26

Das ist nur theoretisch möglich, widerspricht den Vertragsbedingungen, gemäß denen der Versicherte weiteren Versicherungsschutz anzuzeigen hat und hieße somit Variante a) schriftliche Information an den Versicherer und abwarten .............. besser b) in die GKV wechseln und nachdem! Du Deine bisherige Vollversicherung in kostenerstattende Zusatztarife umgestellt hast, wählst Du dann bei der GKV das Prinzip der Kostenerstattung nach §13 SGB V und wärst wie bisher bei Arzt und Zahnarzt ein gesuchter Privatpatient. Die zuständige Kasse muß einen Arzt ohne Kassenzulassung nicht akzeptieren, das mußt Du vor Behandlungsbeginn mit denen abklären. Falls es wegen mangelnder Tarifvielfalt oder aus gesundheitlichen Gründen bei Deiner PKV Probleme mit der Umstellung geben sollte: die Knappschaft bietet als eine der wenigen Kassen die Kostenersattung noch weiterhin ohne Gesundheistürpfung an. Die allerdings pfiffigste Variante c) läßt Dich weiterhin als Angestellten in der PKV bleiben, wenn Du einfach die Selbständigkeit parallel weiterführst und da mindestens einen versicherungspflichtigen Angestellten beschäftigst. Heißt Bruttoeinkommen mindestens 400,01€. Dann wird Dir der Zugang zur Gesetzlichen aufgrund hauptberuflicher Selbständigkeit gemäß Punkt 1 Seite drei der Niederschrift versperrt und wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen, zahlt Dir der Arbeitgeber auch noch den fünfzigprozentigen Zuschuss zur Krankenversicherung, unberührt bleiben Rentenversicherung, Unfall etc.

Fragen? joachimroehl@web.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum