Einkommensgrenze Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich habe noch eine Frage zur Einkommensgrenze bei der Familienversicherung.
Da ich Beamtin bin, erhalte ich auch Familienzuschläge (einen, da ich verheiratet bin und einen, da ich ein Kind habe). Eine Bekannte erzählte mir, dass diese Zuschläge vom Gesamtbrutto abzuziehen sind und für die Einkommensgrenze lt. §10 Abs1 Nr. 5 SGB keine Rolle spielen.
Stimmt das? Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich das? (Habe in diesem Paragraphen keine Erläuterung diesbezüglich gefunden)
Vielen Dank!
Einkommensgrenze Familienversicherung
Hallo,
bei der Berechnung wird von dem Einkommen ausgegangen was auch für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht in der GKV angerechnet werden würde, dabei werden nach meinem Wissensstand Zuschläge, die mir Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
nicht angerechnet.
Endgültige Entscheidung trifft die Krankenkasse, in diesem Falle also die GKV-Kasse der Ehefrau.
Gruss
Czauderna
Einkommensgrenze Familienversicherung
Hallo,
die Familienzuschläge zählen hier nicht als Einkommen. M.W. ist das ein BSG-Urteil. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet. Zins- und Mieteinnahmen werden ebenfalls angerechnet, soweit es Einkünfte im Sinne des Steuerrechts (§ 16 SGB IV) sind. Die tatsächlichen Werbungskosten (bzw. die Pauschale von 920 Euro jährlich) kann aber von den Beamtenbezügen abgezogen werden.
Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/gesamteinkommen/index.htm
Gruß
RHW