Familienversicherung ohne Trauschein??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Liebe Leser/innen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Meine Partnerin und ich stehen vor dem Problem das wir ein gemeinsames Baby erwarten. Ich arbeite und verdiene unser Einkommen. Da sie nicht lange genug in einem soz. Vers.pfl. Arbeitsverhältniss war und mein Einkommen über dem entsprechenden Schwellenwert liegt erhält sie keine Sozialleistungen.
Z. Zt. ist sie freiwillig Krankenversichert. Jedoch belastet dies selbstverständlich unsere gemeinsame Kasse.
Gibt es eine Krankenkasse die uns mit gemeinsamen Wohnsitz und gemeinsamen Kind Familienversichert?
Oder gibt es eine andere Variante die für uns sinnvoll wäre?
PS: Heirat aus finanziellen oder gesselschaftlichen Gründen ist nicht die Variante die uns vorschwebt ;o)
Besten Dank vorab für Eure mühen.
Wolfgang
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
ichweissbescheid, Freitag, 13.06.2008, 14:21 (vor 6013 Tagen) @ Wolfgang
Die Variante, dass die Solidargemeinschaft das abfedert, ist aber auch nicht die feine Art.
Antwort: Nein, es gibt keine gesetzl. Krankenkasse und das ist auch gut so.
iwb
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Wolfgang , Freitag, 13.06.2008, 17:08 (vor 6012 Tagen) @ ichweissbescheid
Warum ist das gut so?
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Jon Dohnson, Freitag, 13.06.2008, 21:31 (vor 6012 Tagen) @ Wolfgang
§ 10 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V:
Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen...
Mit Lebenspartner sind eingetragene Lebenspartner in homosexuellen Beziehungen gemeint.
Dies entspricht von der Grundaussage dem Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz :
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Ohne diese Regelung könnte sich nahezu jeder durch eine vorgetäuschte Lebenspartnerschaft bzw. Wohngemeinschaft kostenlos in die Solidargemeinschaft mogeln.
Da muss ich "ichweissbescheid" Recht geben - so wie es geregelt ist, ist es eigentlich ganz gut. Warum sollte der Staat wilde Ehen bzw. aussereheliches Zusammenleben fördern, wenn er die Ehe als wichtige Grundlage des Staatsgefüges ansieht ? Ehegattensplitting funktioniert im Steuerrecht ja auch nur bei Ehen.
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Der Reporter, Samstag, 14.06.2008, 00:11 (vor 6012 Tagen) @ Jon Dohnson
Warum waren nochmal gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner eine wichtige Grundlage des Staatsgefüges ?
Vor Eltern mit Kindern ?
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Jon Dohnson, Samstag, 14.06.2008, 07:07 (vor 6012 Tagen) @ Der Reporter
Wenn Du so argumentierst, dürfte auch der Ehepartner in Ehen ohne Kinder nicht in die Familienversicherung kommen.
Am besten Du guckst mal hier :
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaft#Rechtliche_Unterscheidung_zur_Ehe
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Der Reporter, Samstag, 14.06.2008, 23:18 (vor 6011 Tagen) @ Jon Dohnson
Vollkommen richtig. Wozu steuerliche/ sozialabgabentechnische Anreize fürs Stubenhocken schaffen. Auch Jungesellen führen Haushalte und wischen Staub.
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Wolfgang , Sonntag, 15.06.2008, 13:58 (vor 6011 Tagen) @ Jon Dohnson
Vielen Dank!!!
Der Nagel wurde fast schon bürokratisch präzise auf den Kopf getroffen. Genau diese Art Hilfe und Tipps ist es was ich mir erhofft hatte.
Mir wird erneut vor Augen geführt das wir offenbar immer noch nicht das finstere Mittelalter verlassen haben. Den eine Akzeptanz und gemeinschaftliche Hilfe erlangt man in unserer Abendländischen Kultur offenbar erst dann wen man den Status Ehe erreicht hat (Natürlich amtlich protokolliert und gestempelt). Was ja auch Sinn macht den die Kinder und Frauen aus "wilden Ehen" brauchen und wollen wir lieber eh nicht bei uns haben. Daher fördern wir sie lieber mal nicht so sehr. Auch nur so können wir schließlich politisch korrekt eine Differenzierung in den fairen und gleichen Startbedingungen in dieses neue junge Leben schaffen ;o)
Nun ja, hilf dir selbst dann hilft dir Gott .... Ein flüchtig bekannter hat es mir ja vorgemacht wie der anständige Staatsbürger und Steuerzahler es richtig macht.
Die Frau muß offenbar alleine gelassen in einer großen Wohnung mit Ihrem Kind leben. Der Mann braucht dann lediglich zum Schein ein günstiges Appartment in der Nähe. Schwuppdiwupp sind plötzlich alle finanziellen Probleme von der propagierten Sozialgemeinschaft gelöst. Als Bonus kann man sich sogar ein paar Tage aus dem Weg gehen wenn es Streit gibt.
"Klingt komisch, is aber so!"
@Der Reporter THX
Für mich ist die Disskusion *fg* an dieser Stelle beendet. Ich danke herzlich für die schnelle und hilfreiche Unterstützung.
Sollte noch irgendwer Hilfe brauchen z.B. beim Aufstellen eines Schildes "Lautes singen und Ball spielen untersagt" einfach Mail an mich.
Ein entäuschter aber stolzer werdender Vater!
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Der Reporter, Sonntag, 15.06.2008, 15:22 (vor 6010 Tagen) @ Wolfgang
Wolfgang,
betrachte die EHE einfach als Gesellschaftsform , wie etwa die GmbH, die OHG oder KG.
Sie ist schlicht ein Paket gesetzlicher Regelungen und Verrechnungsvorschriften. Da die Mehrheit nun mal in der EHE lebt, sind die Gesetze zum Vorteil dieser Gruppe gestaltet. Erlaubt Euch den Jux und schließt so einen Vertrag. Das gesparte Geld aufs Konto des Kindes.
Individuelle Eheverträge sind preisgünstig realisiert.
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Thomas, Freitag, 21.05.2010, 12:09 (vor 5306 Tagen) @ Der Reporter
Ich verstehe den Sinn der ganzen Geschichte, allerdings sollte man sich auch mal folgenden Punkt vor Augen führen. Meine Freundin und ich leben seid 4 Jahren zusammen. Ich gehe Vollzeit arbeiten, mein Schatz hat derzeit einen 400€ Job. Meine Freundin bekommt derzeit kein Zuschüsse weil Sie mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Soweit so gut. Kann ich alles nachvollziehen. Ist halt ein eheähnliches Verhältniss. Aber wieso kann bei so einer Sache gespart werden aber wenn man die Person dann mit Krankenversichern will, geht das nicht. In meiner Haftpflicht hab ich meine Freundin schließlich auch mit drin. Entweder man zieht die Argumentation komplett durch oder aber lässt es komplett. Aber sich nur das raussuchen was gerade am besten passt, ob das Sinn macht? Ich möchte auch nur mal darauf hinweisen das viele Beziehungen am Thema Geld scheitern, das gilt sowohl für Ehe oder Eheähnlich. Warum nicht beides förden?
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Gast, Freitag, 21.05.2010, 20:12 (vor 5305 Tagen) @ Thomas
Man kann alles essen, ändern kann aber nicht alles.
Ein Bekannter von mir hatte vor Jahren ein ähnliches Problem. Ich hatte mich diesbezüglich schriftlich an das Bundesministerium für Gesundtheit gewandt und auf den Mißstand im Getzsgebungsverfahren hingewiesen. Dies teilte mir sinngemäß mit, dass die kostenlose Familienversicherung nur für Personen möglich sein soll, die unter dem besonderen Schutz einer Familie stehen. M.E. ein Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn im Falle einer Bedarfsgemeinschaft ansonsten eine Eheähnlichkeit kraft Gesetzes unterstellt wird.
Mein Bekannter hat dann übrigens geheiratet, das Schätzchen hat auch ein Kind bekommen und lebt jetzt mit jemand anderen zusammen, hat wieder ein Kind bekommen und kurz davor geheiratet. Mein Bekannter hat ziemlich lange ca. 600 EUR (jetzt etwas weniger) Unterhalt im Monat gezahlt. Aber was tut man nicht alles aus Liebe.
Wenn Dein Schätzchen einen 400 EUR-Job hat, dann sollte sie einmal mit dem Arbeitgeber sprechen, ob man da nicht einen Gleitzogenjob für 401 EUR Monatseinkommen machen kann. Das kostet für Arbeitgeber und Schätzchen dann ca. 160 EUR im Monat und Schätzen ist voll Kranken-, pflege-, Renten- und Arbeitslosenversichert. Die Mehrkosten für den Arbeitgeber belaufen sich im Bereich 0,00, Schätzung müßte allerdings Steuern zahlen und hätte etwas weniger Geld.
Und nun kommst Du.
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Naja, Sonntag, 17.10.2010, 13:36 (vor 5157 Tagen) @ Gast
Es gibt aber auch Fälle, woe die Partner die ein Kind erwarten nicht heiraten können. So ist es bei mir... mein "Mann" und ich sind seit über 2 Jahren zusammen, er ist allerdings noch verheiratet, tut alles damit die Scheidung möglichst schnell läuft. Aber man darf ja erst nach einem Jahr Trennung Scheidung einreichen und dann dauert alles... und dauert... und dauert...
Ich habe derzeit einen Job als studentische Aushilfe, bis Februar 2011, dann muss er wohl für mich aufkommen. ALG II würde ich wohl aufgrund seinen Einkommens nicht bekommen, da gilt dann die eheähnliche Gemeinschaft, für die KK gilt dies nicht. Immer so wie es gerade am besten ist. Also hab ich dann kein Einkommen und muss mich trotzdem selber versichern. So ganz fair finde ich das nicht. Scheidung / Unterhalt sind auch hohe finanzielle Belastungen.
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Czauderna, Sonntag, 17.10.2010, 19:17 (vor 5156 Tagen) @ Naja
Hallo,
ob die Betroffenen eine gesetzliche Regelung "fair oder unfair" finden, danach geht es leider nicht oder auch geht es Gott sei dank nicht - kommt auch immer auf die Sichtweise an.
Das mit der Familienversicherung nur gegen Trauschein gibt es schon immer - das muss nun nicht unbedingt heissen, dass man es nicht ändern könnte - aber warum sollte man ??
Wenn ihr irgendwann mal heiratet dann geht das sofort mit der Familienversicherung - dass ihr momentan nicht heiraten könnt
weil erst noch eine Scheidung vollzogen werden muss ist sicherlich ärgerlich für Euch, aber wenn man nun deinen durchaus verständlichen Wunsch mal näher betzrachtet, dann könnte sich in allen ähnlichen Fällen wie dem deinigen dazu doch die Situation ergeben, dass ein Mann auf einmal zwei "Ehefrauen" mitversichert hat, eine, mit der "noch" verheiratet ist und eine, die erst noch heiraten will - dann kann es noch sein, dass seine zukünftige Ehefrau auch Kinder hat - die benötigen dann auch eine Krankenversicherung, also auch bei dem Mann, der mal ihre Mutter heiraten wird ??
Dass man bei Hartz IV erst vor relativ kurzer Zeit eine Änderung eingeführt hat - lag meiner Meinung nach eben daran, dass man verhindern wollte seitens des Gesetzgebers, dass eben nicht mehr geheiratet wird, man trotzdem eine Familie gründet -
ein Teil, egal ob Mann oder Frau arbeitet oder vermögend ist und der andere Teil, eben weil man nicht verheiratet ist Hartz IV
bezieht.
Dass diese Regelung in Einzelfällen wie dem deinigen dann als unfair angesehen wird ist verständlich und nachvollziehbar, aber
für die Gesamtheit ist diese Regelung schon für alle gerechter.
Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung kostet dich mindestens ca. 140,00 € mtl. - besser wäre es tatsächlich du würdest einen Job mit mindestens 401,00 € bekommen.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Gast2, Freitag, 13.04.2012, 15:20 (vor 4612 Tagen) @ Czauderna
für die Gesamtheit ist diese Regelung schon für alle gerechter.
Wie bereits gesagt wurde, ist die Regelung für die Gesamtheit eben insofern nicht gerecht, weil eheähnliche Beziehungen nicht konsequent wie eine Ehe - oder eben nicht wie eine Ehe behandelt - werden. Für ALG II reicht es bereits aus, "gemeinsam zu wohnen und zu wirtschaften" (damit man ALG II nicht bekommt); bei der gesetzlichen Krankenversischerung und für den Steuerbescheid genügt eine Lebenspartnerschaft nur bei gleichgeschechtlichen Partnern. Für heterogene Paare ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vorgesehen (inwieweit das wohl dem Grundsatz der Gleichberechtigung entspricht?)
Eigentlich stellt sich mir aber die Frage, inwieweit die Instrumte des Ehegatten-Splitting und der Familienversicherung heute noch zeitgemäß sind. "Gerechter für alle" wäre es meiner Meinung nach, die bestehenden finanziellen Subventionen von Ehepartnern komplett zu streichen. Statt dessen könnte man dem besonderen gesetzlichen Schutz der Familie gerecht werden, indem man verstärkt Kinder und ältere Leute fördert (Erhöhung des Kinder-/ Elterngeldes, Bau von Kindertagesstätten etc.)
Re: Familienversicherung ohne Trauschein???
Czauderna, Freitag, 13.04.2012, 18:28 (vor 4612 Tagen) @ Gast2
Hallo,
ergänzend dazu noch der Hinweis, dass die kostenlose Familienversicherung nicht zuletzt durch den Bundeszuschuss
mitgetragen wird - meiner Meinung nach, nicht mehr zeitgemäß,
es sollte zumindest einen Aufschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag für Familien versicherte geben,
z.B. 0,5% pro mit versichertem Angehörigen - bei einem Einkommen von 2000,00 € mtl. und Mitversicherung von Ehegatte und zwei Kinder wären das derzeit 4,65 € Aufschlag im Monat für den Hauptversicherten.
Wir kennen bereits einen Aufschlag für bestimmte Personengruppen, nämlich den Kinderlosen ab 24 Jahre bei der Pflegeversicherung -
da geht es doch auch.
Gruß
Czauderna
Familienversicherung ohne Trauschein???
Lies , lieschen2384@web.de, Montag, 12.12.2011, 09:27 (vor 4736 Tagen) @ Wolfgang
Also, des ist doch echt die größte Scheiße, die es gibt...
Wir sind auch nicht verheiratet, haben ein geringes Einkommen und jetzt soll ich meine Versicherung selbst zahlen, weil ich wegen unseres Kindes nicht Vollzeit arbeite!?!?
Wenn ich zum Jobcenter gehen würde und garnicht arbeiten, würden die es übernehmen, aber weil ich einen 400 Euro job mache, damit ich nicht auf so ein blödes Amt angewiesen bin soll ich es selbst zahlen!!! Das ist doch echt eine Frechheit!!! KINDERFREUNDLICHES LAND sag dich da blos!!!