Chefarzt / ärztlicher Direktor / GKV PKV (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 15.10.2010, 00:51 (vor 5154 Tagen) @ Gast Oliver

zu a) hat eine Klinik mehrere Chefärzte auf einzelnen Stationen, ist einer von denen dann deren Chef und ärztlicher Direktor

zu b) jeder kann sich vom Chefarzt behandeln lassen nur mit dem Unterschied, daß die PKV das tariflich vorgesehen hat und die GKV diesen Sonderwunsch nicht übernimmt. Ausnahme! der Chef behandelt gerade laut Dienstplan oder was gelegentlich auch vorkommt er reißt sich drum, weil Dein Krankheitsbild ein besonders interessanter Fall zu sein scheint. Die Aufnahmeschwester wird Dir ob nun versichert oder nicht immer die Wahlleistungsvereinbarung vor Beginn der Behandlung in die Hand drücken. Ohne Unterschrift gibts kein privates Bett.

Auch hier eine böse Ausnahme: Patient kommt schwer verletzt in die Notaufnahme und stammelt halb im Koma was von privat versichert .. falls dann sofort und ungeprüft die chefärztliche Behandlung einsetzt, er nach überstandener OP im Einzelzimmer nebst eigener Sanitärzelle, WLAN und Wahlessen noch von Schwester Mandy weißer Kittel roter Mund träumt .. ohne Unterschrift bleibt die Klinik auf den wahlärztlichen Kosten sitzen. Die OP-Kosten der Münchner Uniklinik hier mal aufgelistet sind vorrangig gedacht für "ganz Private" oder Eingeflogene aus den Ölländern, Moskowiter und Petersburger.


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