Bindungswirkung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo!
Ich bin seit 2007 in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bis zum 30.06.2010 war ich versicherungspflichtig beschäftigt. Ab 07.07.2010 bezog ich Arbeitslosengeld. Für die Zeit vom 01.07.2010 bis 06.07.2010 wurde ich von meiner Kasse beitragsfrei geführt, da ich einen Anspruch auf Versicherung in der selben Kasse über meinen Mann hatte.
Das Arbeitslosengeld endete zum 30.09.10, da ich mich zum 01.10.10 selbständig gemacht habe. Ich habe zum 01.12.2010 einen Versicherungsvertrag bei einer privaten Krankenkasse unterschrieben. Jetzt sagt meine gesetzliche, daß ab 07.07.2010 eine neue Bindungswirkung eintritt und ich ab diesem Tag 18 Monate dort versichert bleiben muß. Ich habe aber keine Willenserklärung abgegeben. Ist die Aussage der gesetzlichen Kasse richtig?