PKV ohne Strafzahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 29.08.2010, 02:55 (vor 5205 Tagen)

Die Anfragen mehren sich, denn in weiten Teilen des Landes hat sich rumgesprochen, daß ab spätestens 1.Februar 2009 mehrere Teilbeiträge bei der privaten Krankenversicherung nachzuzahlen sind. Wer zuletzt dagegen mal gesetzlich versichert war, wird sogar ab 1.April 2007 zur Kasse gebeten. Durch offene Beiträge+Strafzinsen kommen bei einem Selbständigen mit rund 330€ angesetztem Monatsbeitrag fast 13.000€ (dreizehntausend) zusammen. Die Mitarbeiter der GKV lassen aber vielfach mit sich reden und so ist es oftmals möglich Beitragsschulden gemäß SGB V §186 Punkt (11) mit guter Begründung zu stunden.


Auf Privatseite gibt es aktuell noch zwei Unternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt keine rückwirkenden Strafzahlungen erheben. Der Versicherungswillige muß ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen und sollte besser keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis besitzen.

Praxisbeispiel: ein vierzigjähriger Gewerbetreibender kann sich entweder bei der hanse-merkur für 189€ oder signal-iduna zu 232€ mit Pflegeversicherung versichern. Leistungen für ambulante, stationäre Behandlung bei Versorgung im Mehrbettzimmer, inklusive 100% Zahnbehandlung mit 80% bzw. 75% beim Zahnersatz. Beide Gesellschaften übernehmen anteilig auch die Kosten für teuere Implantate. Während hanse-merkur bei Leistungsfreiheit gestaffelt nach Jahren zwischen zweihundert bis 500€ erstattet, gibts bei signal-iduna jährlich 3 Monatsbeiträge zurück. Wermutstropfen sind die bis zu sechshundert bzw. bei signal-iduna 480€ jährliche Selbstbeteiligung, aber immer noch besser als ganz ohne Krankenversicherung und Barzahler ins nächste Unfallkrankenhaus gefahren zu werden und somit für viele der Tritt auf die Schuldenbremse.

Fragen? joachimroehl@web.de

PKV ohne Strafzahlung

Bodi, Sonntag, 29.08.2010, 18:56 (vor 5204 Tagen) @ Joachim Röhl

Ein Wiedereintritt in die PKV mutmaßlich ohne Strafzuschlag ist für die Betroffenen zwar eine große Erleichterung, aber woher weißt Du, dass die beiden PKVen später nicht doch mit Nachforderungen kommen?

Denn die entsprechende Vorschrift nach §193(4)VVG verlangt zwingend den Strafzuschlag und bietet den PKVen keinen Entscheidungsspielraum.

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 29.08.2010, 20:12 (vor 5204 Tagen) @ Bodi

So auch die Lesweise von 44 Unternehmen der PKV. Die verbleibenden vier anderen sind in ihren Rechtsabteilungen zu der Auffassung gekommen, daß für Altschulden der jeweils letzte Versicherer zuständig ist und die Neuversicherten sind´s zufrieden. Dies ist wie auch die sogenannte "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" nach SGB V §175 Punkt (4) vierter Satz, ein ebenso offenes Tor nach der Gesundheitsreform und wer kreativ genug ist nutzt es.


Für Feinschmecker der juristische Briefwechsel der Wittenberger NDK mit der BaFin

PKV ohne Strafzahlung

Kitty, Montag, 30.08.2010, 13:19 (vor 5203 Tagen) @ Joachim Röhl

Für Feinschmecker der juristische Briefwechsel der Wittenberger NDK mit der BaFin

Interessanter Ansatz zur "Andersartigen Absicherung", aber das ganze klingt sehr nach Sekte. Die Schreiben sind eine Katastrophe. Vielleicht hätten die sich einen Anwalt nehmen sollen. Das hätte natürlich die "Verwaltungskosten" erhöht. *muhahahaaaa*

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 30.08.2010, 14:29 (vor 5203 Tagen) @ Kitty

Die ersten Schritte Luther in seinem Aufbegehren gegen die seinerzeitige Obrigkeit waren auch sehr unbeholfen. Gibt aber inzwischen landesweit viele weitere Ansätze das Krankheitskostenrisisko auf gesündere Füßen zu stellen. Eigenverantwortung übernehmen auch die Mitglieder von ARTABANA allesamt freiwillig. Die faktischen Kosten sind erstaunlicherweise weitaus geringer, wenn Behandlungen und Therapien, die vorrangig der Apparatemedizin und der Pharmaindustrie höchste Gewinnmagen einbringen, weitestgehend ausgeschlossen sind. Vergessen wir nicht, die z.B. gängige "Chemotherapie" kostet GKV oder PKV ab 15.000€ und bei längerer Verweildauer und rezidiver Metastasenbildung bis 100.000€.

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Kitty, Montag, 30.08.2010, 19:40 (vor 5203 Tagen) @ Joachim Röhl

[i Vergessen wir nicht, die z.B. gängige "Chemotherapie" kostet GKV oder PKV ab 15.000€ und bei längerer Verweildauer und rezidiver Metastasenbildung bis 100.000€.[/i]

Soll ich diesen Satz so verstehen, dass Sie eine Chemo für eine nicht notwendige Versorgung halten? Wir reden hier nicht von "Warzenbesprechnung"!

Auch im Fall von ARTABANA gibt es keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Wäre im Falle einer Krebserkrankung bestimmt prickelnd für das Mitglied. Als Alternative wird dann wohl Weihrauch empfohlen.....

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François, Montag, 30.08.2010, 22:49 (vor 5203 Tagen) @ Kitty

Hast Du noch nie was von Alternativer Krebstherapie gehört? Das ist zwar sicher nicht das, was Herr Röhl seinen Privatkunden anbietet. Dennoch finde ich es gut, daß wir hier auch über neue Versicherungsmöglichkeiten sprechen und man sollte sich über andere Wege gesund zu werden nicht lustig machen.;-) Kuck mal hier http://www.naturheilverfahren-krebstherapie.de

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Kitty, Dienstag, 31.08.2010, 21:23 (vor 5202 Tagen) @ François

Misteltherapie....wissenschaftlich nicht anerkannt..

Das reicht mir schon. Meine Oma meinte auch, dass mein Opa nur die richtigen "Vitamine" nehmen muss und hat Unsummen dafür ausgegeben. Geholfen hat es nix.

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Matze, Samstag, 09.10.2010, 17:25 (vor 5163 Tagen) @ Kitty

Kuck doch mal zur Hanse Merkur da zahlt man als Gewerbetreibender unter fünfzig nur 270 euro monatlich

Massage von der hübschesten Schwester, Kamasutra und chinesischer Heilpraktiker oder Chefarzt sind zum Glück nicht bei und hält den Preis schön flach;-)

wer nicht raucht und gute Figur hat bekommt sogar noch zehn % Rabatt:-P :-P

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