Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Iclab @, Freitag, 08.10.2010, 12:17 (vor 5165 Tagen)

Liebes Team,

ich bin Studentin und habe keinen Nebenjob. Mein Mann ist Harzt-4-Empfänger und wirsind über ihn gesetzlich bei der AOK versichert. Nun habe ich bei einer Freundin erfahren, dass Sie von den Rezeptgebühren, etc. als studentin mit geringverdienenden Eltern befreit wurde.
Welche Möglichkeiten gibt es bei uns zur Befreiung?

Vielen dank für eure Antworten.

Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen

gast555, Freitag, 08.10.2010, 13:41 (vor 5164 Tagen) @ Iclab

liebe studentin,

such doch den kontakt mit der aok und lass dich beraten.

nur so viel sei gesagt: ihr - also du und dein mann - habt einen höchstwert für zuzahlungen - die so genannte belastungsgrenze.

bei ganzjährigem ALG II bezug durch deinen ehemann liegt sie bei 86,16 € für 2010. D.h. bist zu diesem Wert müsst ihr beide zuzahlungen in 2010 leisten. alles darüber hinausgehende wird euch befreit bzw. erstattet.

hat einer von beiden eine schwerwiegend chronische erkrankung, die in der regel durch eine bescheinigung nachgewiesen wird, verringert sich eure zumutbare belastnug auf 43,08.

freundliche grüße von einem kundenberater einer anderen kasse

Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen

Czauderna, Freitag, 08.10.2010, 14:24 (vor 5164 Tagen) @ gast555

Hallo,
genau so Gast555 es schreibt, so sehe ich es auch - das ist der einzig richtige Weg.
Gruss
Czauderna

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