Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen (Gesetzliche Krankenkassen)
liebe studentin,
such doch den kontakt mit der aok und lass dich beraten.
nur so viel sei gesagt: ihr - also du und dein mann - habt einen höchstwert für zuzahlungen - die so genannte belastungsgrenze.
bei ganzjährigem ALG II bezug durch deinen ehemann liegt sie bei 86,16 € für 2010. D.h. bist zu diesem Wert müsst ihr beide zuzahlungen in 2010 leisten. alles darüber hinausgehende wird euch befreit bzw. erstattet.
hat einer von beiden eine schwerwiegend chronische erkrankung, die in der regel durch eine bescheinigung nachgewiesen wird, verringert sich eure zumutbare belastnug auf 43,08.
freundliche grüße von einem kundenberater einer anderen kasse
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- Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen -
Iclab,
08.10.2010, 12:17
- Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen -
gast555,
08.10.2010, 13:41
- Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen - Czauderna, 08.10.2010, 14:24
- Befreiung von Rezeptgebühren und Praxiszuzahlungen -
gast555,
08.10.2010, 13:41