Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige (Private Krankenversicherungen)
Meine Kinder und ich sind in einem Beihilfetarif versichert. Meine Frau ist derzeit noch in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei wegen Elternzeit versichert. Deshalb müssen wir mit Beendigung der Elternzeit im März 2011 einen privaten Beihilfetarif abschließen.
Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:
1.) Bezieht sich dieses Öffnungsangebot auch auf meine Frau?
2.) Muss Sie zwangsläufig bei der selben PKV wie die übrigen
Familienangehörigen versichert sein?
3.) Bei Ihr bestehen beim ambulanten und stationären Tarif
aus meiner Sicht derzeit keine Risiken für einen Risiko-
zuschlag. Beim Zahntarif könnte es diesen wegen 3 fehlender
Zähne und 5 Zähnen mit älteren Füllungen ggf. geben.
Würde im Falle eines Risikozuschlages, der über 30 %
bewertet würde, hier die Kappungsgrenze von 30 % des
Zahntarifes angewendet oder wäre der Geamtbeitrag von
ihr (Ambulant-, Stationär und Zahntarif) maßgeblich.
4.)Besteht ggf. die Möglichkeit, den Zahntarif ganz wegzulassen
und bei Zahnkosten keine private Krankenzusatzversicherung
abzuschließen? (im Bezug auf die Versicherungspflicht für
alle Bürger)
Kennt sich hier jemand aus?
Liebe Grüße