Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige (Private Krankenversicherungen)

Thale, Freitag, 24.09.2010, 08:52 (vor 5178 Tagen)

Meine Kinder und ich sind in einem Beihilfetarif versichert. Meine Frau ist derzeit noch in der gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei wegen Elternzeit versichert. Deshalb müssen wir mit Beendigung der Elternzeit im März 2011 einen privaten Beihilfetarif abschließen.

Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:

1.) Bezieht sich dieses Öffnungsangebot auch auf meine Frau?

2.) Muss Sie zwangsläufig bei der selben PKV wie die übrigen
Familienangehörigen versichert sein?

3.) Bei Ihr bestehen beim ambulanten und stationären Tarif
aus meiner Sicht derzeit keine Risiken für einen Risiko-
zuschlag. Beim Zahntarif könnte es diesen wegen 3 fehlender
Zähne und 5 Zähnen mit älteren Füllungen ggf. geben.

Würde im Falle eines Risikozuschlages, der über 30 %
bewertet würde, hier die Kappungsgrenze von 30 % des
Zahntarifes angewendet oder wäre der Geamtbeitrag von
ihr (Ambulant-, Stationär und Zahntarif) maßgeblich.


4.)Besteht ggf. die Möglichkeit, den Zahntarif ganz wegzulassen
und bei Zahnkosten keine private Krankenzusatzversicherung
abzuschließen? (im Bezug auf die Versicherungspflicht für
alle Bürger)

Kennt sich hier jemand aus?
Liebe Grüße

Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige

RHW, Sonntag, 26.09.2010, 12:13 (vor 5176 Tagen) @ Thale

Hallo,

... Deshalb müssen wir mit Beendigung der Elternzeit im März 2011 einen privaten Beihilfetarif abschließen.

Es gibt auch die Möglichkeit in der GKV zu bleiben.

Vielleicht interessant, wenn Teilzeit, weitere Elternzeit/Familienpause oder Frühpensionierung möglich sind.

Je nach Einkommenssituation ist auch eine kostenlose Familienversicherung für das Kind/die Kinder möglich. Oder bei Arbeitslosengeld des Ehegatten (ohne Arbeitslosengeldbezug)eine kostenlose Versicherung für ihn möglich. Sonst würde der arbeitslose Ehemann nach etwa dem halben Einkommen der PKV-Ehefrau versichert (§ 240 SGB V).

Vielleicht interessant:
Irrtümer über die PKV

GKV-PKV
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Zu den Einzelheiten einzelner PKV-Tarife habe ich leider keine genauen Informationen. Sorry!

Gruß
RHW

Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige

Thomas, Donnerstag, 30.09.2010, 22:31 (vor 5171 Tagen) @ Thale

1. Ja, wenn das erste Mal eine Beihilfeberechtigung vorliegt. Wenn diese jetzt schon vorliegen sollte, dann verfällt die Öffnungsaktion nach 6 Monaten nach dem Eintritt der ersten Beihilfeberechtigung.

2.Nein, aber beim ersten Versicherer, der die Öffnungsaktion anbietet. Danach ist die Öffnungsaktion bei allen anderen Versicherern erloschen.

3.Zuschlag gilt auf alle Tarifteile. Ich empfehle Ihnen im Fall nur einer Zahnproblematik eher einen Leistungsausschluss als die Nutzung der Öffnungsaktion. Hier müssen natürlich erst Anfragen an Versicherer gestellt werden.

4. Nein, denn man kann an einem vereiterten Zahn sterben! Es ist aber möglich, Zahnersatz auszuschließen, siehe Punkt 2.

5. Es gibt auch noch die Option des Basistarifs Beihilfe ohne Zuschlag. Der Tarif ist zwar nicht so toll, aber eine Option, falls eine Rückkehr in die GKV nach einer Wiederaufnahme der Arbeit geplant ist. Der Spaß kostet dann Beihilfesatz x GKV-Höchstbetrag, also ca. 170 Euro bei 70% Beihilfe.

Öffnungsangebot (30 % RZ) in Beihilfetarifen - Angehörige

Wurstgast, Donnerstag, 30.09.2010, 23:20 (vor 5171 Tagen) @ Thomas

herrlich, dass der reine thomas sich mal wieder zu wort meldet!
der ist echt ein titan! wie man an der aktuellen antwort mal wieder sieht.

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