Zwangsfrist entfällt (Gesetzliche Krankenkassen)
Da knallten heute vormittag die Sektkorken nicht nur bei den Versicherungen, denn die Zwangsbindefrist in der GKV fällt zum 1.Januar und schätzungsweise dreissigtausend freiwillig Versicherte können endlich wieder selbstbestimmt über ihre künftige Krankenversicherung entscheiden. Die bereits heute Streit auslösenden Zusatzbeiträge von 8€ werden nach Expertenschätzung schon in wenigen Jahren auf das Zehnfache explodieren, die Arbeitgeber werden mittelfristig entlastet und da der Gesetzgeber noch weitere Beitragserhöhungen politisch nicht durchsetzen kann, wird nach klassischer Salamitaktik der Leistungskatalog von SGB V weiter ausgehölt. Das geschieht merklich und unmerklich, wie bei der Rationierung von Medikamenten, der Verweisung auf Generika, dem erschwerten Zugang zu Fachärzten und Spezialisten oder der "Priorisierung" und Selektion bei unterschiedlichsten Patientengruppen und Behandlungsformen ..
Die private Welt hingegen bietet auch nicht den Honig in Fässern, denn hier muß sehr wohl bedacht werden, daß man als Angestellter im Rentenalter keinen! Arbeitgeberzuschuss mehr erhält. Viele Gesellschaften bieten leider auch Billigsttarife ab 57€ an, die durch Fehlleistungen so im Hilfsmittelbereich gar unter das Niveau der GKV rutschen können. Auch Leistungen für Kuren, eine Psychotherapie oder den möglichen schweren Pflegefall müssen individuell versichert werden und ein Krankentagegeld von 3000€ sollte schon sein. Der Marktblick am Beispiel eines 35jährigen zeigt aktuell und mit Arbeitgeberzuschuss folgende Beiträge inkl. Pflegepflichtversicherung unter Beachtung oben eingeforderter Parameter:
dkv .....................................189€
r+v ......................................208€
würtembergische ................210€
barmenia ...............................211€
continentale ............................383€
ff.
Anm. alles inklusive! Beitragssicherungsprogramm, welches die Zahlbeiträge im Rentenalter um mindestens 250€ senkt, privatärzliche Behandlung bei Arzt und Zahnarzt, Versorgung im 2Bettzimmer, Geltung europaweit
Fragen? joachimroehl@web.de