Wechsel von Privat in Gesetzlich (Gesetzliche Krankenkassen)

Nelli, Montag, 09.08.2010, 20:10 (vor 5224 Tagen)

Hallo, ich habe eine Frage!
Ich war die letzten 20 Jahre in einer PK, musste Insolvenz anmelden und würde gerne in eine gesetzliche KK wechseln, da ich den anderen Beitrag nicht bezahlen kann. Ist das möglich und zu welcher KK kann ich dann wechseln. Ich hatte im Winter einige Knieeoperationen.

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Torsten, Montag, 09.08.2010, 21:32 (vor 5224 Tagen) @ Nelli

Bei Eintritt von Versicherungspflicht (ALG I, Beschäftigungs-verhältnis über 400 € pM) vor dem 55. Lebensjahr kann eine GKV gewählt werden. Verheiratet? Ehegatte GKV: dann ist eine Familienversicherung möglich wenn die Einkünfte 400 € monatlich nicht übersteigen!

Ansonsten? Keine Chance!

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Nelli, Dienstag, 10.08.2010, 17:25 (vor 5223 Tagen) @ Torsten

Tja, leider scheint das nicht der Realität zu entsprechen, bisher bin ich noch von keiner KK angenommen worden (Tkk, Aok)

Wechsel von Privat in Gesetzlich

GKVler, Dienstag, 10.08.2010, 19:43 (vor 5223 Tagen) @ Nelli

Hallo

schreib doch mal mehr über deine Situation und wieso die Mitgliedschaft abgelehnt wurde

du kannst nochmals in die GKV, wenn du

-einen Job mit einem Entgelt über 400 € aufnimmst und jünger als Jahre bist
-wenn du Arbeitslosengeld I bekommst und jünger als 55 Jahre bist
-wenn du verheiratet bist, weniger als 400 € verdienst und dein Ehepartner Mitglied einer GVK ist

sonst wird es schwierig.....

Gruß GKVler

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 11.08.2010, 01:28 (vor 5223 Tagen) @ GKVler

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und jeder der sich selbständig macht, sollte wenn er vorher abhängig beschäftigt war oder aus dem ALG I kommt der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung beitreten. Die wurde inzwischen auch über 2010 hinaus verlängert und bietet jedem Selbständigen im Pleitefall oder auch bei sehr mieser Geschäftslage die Möglichkeit in Arbeitlosengeldbezug und gleichzeitig bis zum 55. Lebensjahr auch in eine gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Kostet ab nächstem Jahr ca. 35€ für einen Anspruch auf ALG I zwischen 600€ und 1300€ monatlich. Antrag und Erläuterungen hier

Fragen? joachimroehl@web.de

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Sonja @, Mittwoch, 22.09.2010, 17:02 (vor 5180 Tagen) @ Nelli

Hallo,
ich hoffe, die Frage ist noch nicht geschlossen. Auch ich befinde mich durch Insolvenz in derselben Situation - Wechsel
von der PKV zur GKV. Ich bin 54 Jahre und könnte ein Beschäftigungsverhältnis ( 1/2-Tags ) eingehen. Ich dachte, dann muss einen die Gesetzliche doch nehmen, oder ist dies ein Irrtum? Wozu gibt es Bestimmungen, wenn sich eine Seite nicht daran halten muss? Ich bin entsetzt!
Nelli, haben Sie eine Kasse gefunden, die Sie versichert hat?
Würde mich freuen, Antwort zu erhalten.
Grüsse Sonja

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.09.2010, 17:10 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

So eine Pflichtmitgliedschaft vor! dem 55. Geburtstag besteht, gehts raus aus der PKV hinein in die Gesetzliche gemäß §5 und 6 des SGB V

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Czauderna, Mittwoch, 22.09.2010, 17:39 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht eintritt unter 55. Jahren, dann kann sich keine Kasse wehren und muss die Mitgliedschaft zu Beginn der Krankenversicherungspflicht herstellen.
Gruss
Czauderna

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Czauderna, Mittwoch, 22.09.2010, 17:37 (vor 5180 Tagen) @ Nelli

Hallo,
unter 55 Jahre und Eintritt von Krankenversicherungspflicht, dann klappt das ohne Probleme, ja muss sogar sein.
Über 55 Jahre, da geht nix mehr, höchstens im Rahmen der Familienversicherung oder u.U. als Schwerbeschädigter

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Sonja @, Mittwoch, 22.09.2010, 17:58 (vor 5180 Tagen) @ Czauderna

herzlichen Dank für die raschen Antworten! Ich hatte heute ein Gespräch mit der Barmer, wo man mir sagte, man müsste den Antrag prüfen, u.a. hinsichtlich einer Scheinbeschäftigung - es klang so, als ob durchaus eine Ablehnung möglich wäre. Ich habe absolut nichts gegen eine Antragsprüfung, aber wer lehnt denn in der Insolvenz eine Beschäftigung ab!
Gibt es denn eine andere GKV, die empfehlenswert und vielleicht etwas freundlicher wäre?
Gruß Sonja

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.09.2010, 18:11 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

Die Kassen werden heiß, wenn Neumitglieder kurz vor Torschluß 55 in die GKV kommen. Man prüft insbesondere sehr ausgiebig, wenn einer ganz unklug sogar noch interfamiliär angestellt ist. Empfehlen kann ich die großen Versorgerkassen wie DAK* oder TK , wo meist nach kurzer DVÜ-Meldung des Steuerberaters die Mitgliedschaft komplikationslos begründet wird. Machs doch online und reiche dann alles nach. Falls? noch Geld übrig sein sollte, wandle die PKV um in Zusatztarife, andernfalls freut sich die Gesellschaft über die verschenkten Alterungsrückstellungen.

* da viele über den Zusatzbeitrag murren, in spätestens einem Jahr wird man Kassen mit der Lupe suchen, die keinen erheben ..

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Sonja @, Mittwoch, 22.09.2010, 19:05 (vor 5180 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo, ich find' das toll, wie schnell die Kommunikation geht - es ist mein allererstes Forum! Danke für den schnellen Beitrag.

Ich habe den insolventen Betrieb zusammen mit meiner Freundin 15 Jahre geführt, sie konnte aufgrund wirklich glücklicher Umstände
eine neue Selbständigkeit in der Insolvenz gründen. Da sie jedoch keine 12 Stunden täglich 6 Tage lang arbeiten kann, wäre für mich zumindest eine 1/2-Tags-Beschäftigung möglich.
Natürlich sehe ich, dass das auch ein "G'schmäckle" haben könnte,
aber wie soll ich denn das ganze besser aussehen lassen - das ist nun mal die Situation!

Danke für den Tipp mit der DAK und TK, die sind mir durch unsere
ehemaligen Angestellten noch bekannt.

Muss ich denn die PKV jetzt vorab kündigen, oder wie ist denn da der Ablauf? Habe ich Fristen zu beachten? Ich weiss, ich habe viele Fragen - aber bitte um Nachsicht, es ist meine erste Insolvenz, und dies ist mein Versuch, eines der vielen entstandenen Probleme zu lösen. Gruß Sonja

Wechsel von Privat in Gesetzlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.09.2010, 19:13 (vor 5180 Tagen) @ Sonja

Du mußt schnellstens die Aufnahme in der GKV erreichen, die PKV selbst kündigst Du dann rückwirkend bis drei Monate ab Pflichtigkeit. Melde Dich einfach bei Fragen s.o.

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