17 Monate Nachträglich versichern (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich habe kürzlich mein Studium beendet (offiziell erst am 30.9.2010) und nun am 16.8.2010 eine Anstellung begonnen. Hab dann überlegt die Krankenkasse zu wechseln und in dem Zuge auch mit meiner alten Kasse, der TK, bei der ich bislang familienversichert war, gesprochen.
Dabei ist denen aufgefallen, dass ich ja schon seit 2008 nicht mehr versichert sei, da mich meine Uni abgemeldet hätte.
Tatsächlich habe ich in der Zeit als studentische Hilfskraft gearbeitet und knapp über 400 EUR monatlich verdient. Damals hatte ich aber bei der TK abgeklärt, dass ich damit noch nicht aus der Familienversicherung fallen würde.
Trotz allem hätte ich mich aber wohl seit meinem 25. Geburtstag Anfang April 2009 als Student versichern müssen.
Da mir die TK davon aber nie etwas geschrieben hat, sie sich nie über ausbleibende Beitragszahlungen gewundert hat und ich bis heute problemlos zu Ärzten gehen konnte, war ich bislang davon ausgegangen weiterhin versichert zu sein.
Nun möchte mich die TK evtl seit 2008, auf jeden Fall aber seit April 2009 nachversichern.
Dazu meine Frage: Muss ich tatsächlich die Beiträge von insgesamt gut 1000 EUR nachzahlen?
Von der Versicherungspflicht habe ich gehört. Aber weder will noch wollte ich mich irgendwann nicht versichern. Ich frage mich nur, ob die TK tatsächlich das Recht hat die Beiträge für einen solangen Zeitraum rückwirkend einzufordern, obwohl sie doch selber durch mangelnde Information und Forderung deren Ausbleiben zu verschulden hat.
Wer z.B. im Arbeitsamt nicht schon drei Monate im Voraus (!) bescheid gibt, bevor er evtl. Forderungen stellen könnte, dem werden die Bezüge schließlich auch gekürzt. Im Nachhinein gibts da garnichts.
17 Monate Nachträglich versichern
Hallo,
die Kasse ist im Recht und Du hast auch keine Wahl.
Und: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ... es stand überall in der Presse und sicher gab es auch mal einen Brief der TK.
Schöne Grüße,
Shops
17 Monate Nachträglich versichern
Hallo Lukas,
"Wer z.B. im Arbeitsamt nicht schon drei Monate im Voraus (!) bescheid gibt, bevor er evtl. Forderungen stellen könnte, dem werden die Bezüge schließlich auch gekürzt. Im Nachhinein gibts da garnichts"
gratuliere, jetzt hast Du den Unterschied zwischen einer Behörde und Otto Normalverbraucher begriffen.
Merk's Dir für später
rät Bosselt
17 Monate Nachträglich versichern
Ist doch auch gerecht so; warum sollte die Allgemeinheit Deine Krankenversicherung bezahlen?
17 Monate Nachträglich versichern
Und: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht ... es stand überall in der Presse und sicher gab es auch mal einen Brief der TK.
aber keine Rechnung schreiben schützt vor Rechnung bezahlen müssen.
was stand wann wo in welcher Presse? also nicht in meiner.
Und nen Brief gabs halt eben nicht, war wohl ein Fehler im System.
Naja, also so richtige Fakten statt lediglich Meinungen gibts wohl nicht oder?
Grütze
17 Monate Nachträglich versichern
aber keine Rechnung schreiben schützt vor Rechnung bezahlen müssen.
Naja, von "Rechnung" darfste bei den Krankenkassen als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch nicht sprechen.
Hier gilt einzig und alleine das Sozialgesetzbuch. Und wenn da drin steht, dass Du versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten bist, dann bist Du das eben. Mit allen Rechten und Pflichten. Ob Du willst, oder nicht.
Und zudem gibt es gesetzliche Verjährungsfristen. D. h. dass die Kasse auf jeden Fall für 4 Jahre nachfordern kann.
17 Monate Nachträglich versichern
Das ist doch sonst auch nicht anders. Eine Rechnung ist nicht nötig, um einen Anspruch zu begründen.
Und auch sonst gibt es nur die Verjährung (in der Regel dann aber nur 3 Jahre...)
17 Monate Nachträglich versichern
Hallo,
ich habe kürzlich mein Studium beendet (offiziell erst am 30.9.2010) und nun am 16.8.2010 eine Anstellung begonnen. Hab dann überlegt die Krankenkasse zu wechseln und in dem Zuge auch mit meiner alten Kasse, der TK, bei der ich bislang familienversichert war, gesprochen.Dabei ist denen aufgefallen, dass ich ja schon seit 2008 nicht mehr versichert sei, da mich meine Uni abgemeldet hätte.
Tatsächlich habe ich in der Zeit als studentische Hilfskraft gearbeitet und knapp über 400 EUR monatlich verdient. Damals hatte ich aber bei der TK abgeklärt, dass ich damit noch nicht aus der Familienversicherung fallen würde.
Trotz allem hätte ich mich aber wohl seit meinem 25. Geburtstag Anfang April 2009 als Student versichern müssen.Da mir die TK davon aber nie etwas geschrieben hat, sie sich nie über ausbleibende Beitragszahlungen gewundert hat und ich bis heute problemlos zu Ärzten gehen konnte, war ich bislang davon ausgegangen weiterhin versichert zu sein.
also für die Interessierten:
die TK hat mich jetzt freiwillig nachträglich versichert - beitragsfrei.
Nun möchte mich die TK evtl seit 2008, auf jeden Fall aber seit April 2009 nachversichern.
Dazu meine Frage: Muss ich tatsächlich die Beiträge von insgesamt gut 1000 EUR nachzahlen?Von der Versicherungspflicht habe ich gehört. Aber weder will noch wollte ich mich irgendwann nicht versichern. Ich frage mich nur, ob die TK tatsächlich das Recht hat die Beiträge für einen solangen Zeitraum rückwirkend einzufordern, obwohl sie doch selber durch mangelnde Information und Forderung deren Ausbleiben zu verschulden hat.
Wer z.B. im Arbeitsamt nicht schon drei Monate im Voraus (!) bescheid gibt, bevor er evtl. Forderungen stellen könnte, dem werden die Bezüge schließlich auch gekürzt. Im Nachhinein gibts da garnichts.
17 Monate Nachträglich versichern
Hej,
würde gerne ein wenig mehr darüber wissen... Warum hat die KK Dich nun freiwillig nachversichert? Hab momentan das gleiche Problem... Hast Du etwas schriftlich verfasst?
Gruß,
Aggi