Hallo,
seit August besteht vermutlich Versicherungspflicht in der GKV (55. Lebensjahr noch nicht vollendet). Am besten die Personalabteilung zu Einzelheiten befragen.
Ab September wird neu geprüft.
Wenn Arbeitnehmertätigkeit und freiberufliche Tätigkeit gleichzeitig vorliegen, wird geprüft, ob die Selbständigkeit hauptberuflich ist. Kriterien sind hier die Stundenzahl, die Haupteinnahmequelle und ob. ggf. selber Arbeitnehmer beschäftigt werden. Wenn die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ist, besteht weiterhin GKV.
Wenn die freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich ist, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Wenn entsprechende Versicherungszeiten nach § 9 SGB V erfüllt sind, ist ggf. ein Verbleib in der GKV möglich.
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Gruß
RHW