Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

mm912455 @, Donnerstag, 16.09.2010, 20:15 (vor 5182 Tagen)

Hallo,

meine Frau und ich sind getrennt lebend und kurz vor der Scheidung.
Derzeit sind meine 2 Kinder bei meiner Frau Familienversichert. Ich verdiene mehr als meine Frau. Seit kurzem bin ich privat krankenversichert. Jetzt frägt meine ehemalige Krankenkasse (diese ist identisch mit der meiner Frau) nach meiner Gehaltsabrechnung. Nachdem ich etwas im Internet recherchiert habe, habe ich festgestellt daß dann die Familienversicherung entfällt wenn mein Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von monatlich 4162,50 liegt. Das ist der Fall. Wie können die Kinder nun versichert werden? Wer muss diese Beiträge bezahlen. Wie wirken sich diese Beiträge auf den Unterhalt der Kinder in zusammenhang mit der Scheidung aus? Eine Tochter studiert und wohnt auswärts, die andere geht noch zur Schule.
Viele Grüße
Martin

Familienversicherung

GKVler, Donnerstag, 16.09.2010, 22:10 (vor 5182 Tagen) @ mm912455

Wie können die Kinder nun versichert werden?

sie können entweder bei der Krankenkasse freiwillig versichert werden (dürfte ca. 140 € pro Kind kosten) oder du kannst sie ebenfalls privat krankenversichern

Wer muss diese Beiträge bezahlen.

du oder deine Frau

Wie wirken sich diese Beiträge auf den Unterhalt der Kinder in zusammenhang mit der Scheidung aus?

da solltest du am besten deinen Rechtsanwalt befragen, zu Unterhaltsdingen kann ich dir leider keine Auskunft geben

Gruß
GKVler

Familienversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 16.09.2010, 22:52 (vor 5182 Tagen) @ GKVler

Viele Ehepaare finden Regelungen, wo im Falle einer kostenlosen Familienversicherung der Kinder bei ihr, er dann einfach von der fiktiven Ersparnis einen fairen Teil der Geschiedenen zukommen läßt. Um Dir auch eine grobe Kalkulationsgrundlage für den Fall Kinder privatversichert zu geben: die Schülerin würde ca. 118€ und die Studentin 104€ bei der halleschen-nationalen kosten. Sollte ein Wohnsitz in Mitteldeutschland bestehen, würden Beiträge von 98€ bzw. 75€ bei signal oder union aufgerufen. Beachte, daß aber bis höchstens dritten Studienmonat ein Befreiungsantrag bei der GKV gemäß §8 SGB V gestellt werden kann. In der preislich empfehlenswerteren GKV würde die Große aktuell im Studententarif 63€ bezahlen.

Familienversicherung

MissX, Freitag, 17.09.2010, 06:20 (vor 5182 Tagen) @ Joachim Röhl

Da er schreibt "stehen kurz vor der Scheidung" .... haben beide Vorredner etwas wichtiges vergessen:

Mit rechtskräftiger Scheidung, können die Kinder wieder in der GKV der Mutter kostenlos familienversichert werden.

Familienversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 17.09.2010, 08:17 (vor 5182 Tagen) @ MissX

Diese Möglichkeit beschrieb doch mein Eingangssatz .. aber im wahren Leben und bis zur Rechtskraft eines Urteils können Monate bis Jahre vergehen.

Familienversicherung

MissX, Freitag, 17.09.2010, 19:01 (vor 5181 Tagen) @ Joachim Röhl

@ Joachim Röhl - Also dein Eingangssatz lautete

"Viele Ehepaare finden Regelungen, wo im Falle einer kostenlosen Familienversicherung der Kinder bei ihr, er dann einfach von der fiktiven Ersparnis einen fairen Teil der Geschiedenen zukommen läßt."

und wenn hierin die Aussage von mir

"Mit rechtskräftiger Scheidung, können die Kinder wieder in der GKV der Mutter kostenlos familienversichert werden."

sinngemäß beschrieben wurde, frag ich mich ob du das ernst meinst.

Familienversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 17.09.2010, 19:35 (vor 5181 Tagen) @ MissX

Ja, verstehen mußt Du den Satz aber selbst ..

Familienversicherung

MissX, Samstag, 18.09.2010, 11:10 (vor 5181 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich glaube du bist der einzige, der dass irgendwie so rauslesen würde ..... Ich lach mich tot!

Familienversicherung

mm912455, Freitag, 17.09.2010, 17:24 (vor 5182 Tagen) @ MissX

Hallo Miss X,

kannst du mir sagen wo das steht, daß bei erfolgter Scheidung wieder eine Familienversicherung über die Ex Frau möglich ist?

Viele Grüße

Martin

Familienversicherung

MissX, Freitag, 17.09.2010, 19:06 (vor 5181 Tagen) @ mm912455

im SGB V §10 Abs. 2 Nr. 3

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Und mit Rechtskraft der Scheidung ist er nicht mehr dein Ehegatte

@Joachim Röhl - und wie lange eine Scheidung dauern kann spielt keine Rolle, da die Fragerin ja schrieb "stehe kurz vor der Scheidung" und Rechtskraft kann ein Scheidungsurteil sofort im Gerichtssaal erlangen.

Familienversicherung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 17.09.2010, 19:41 (vor 5181 Tagen) @ MissX

Wir sind beide keine Rechtsanwälte, sollten aber gehört haben, daß es Berufungsfristen und sonstige Prozessmittel gibt. Aus gewagter Ferndiagnostik mit seherischer Fähigkeit halte ich mich insbesondere bei Ehescheidungen, wo bekanntlich einer meist der Treibende ist, fast immer heraus ..

Familienversicherung

MissX, Samstag, 18.09.2010, 11:14 (vor 5181 Tagen) @ Joachim Röhl

Ob wir beide Hellseher oder Rechtsanwälte sind und es bei Scheidung sicher Widerspruchsfristen etc. gibt, tut eben nichts zur Sache

ich wiederhole es für dich nochmal langsam

Der Frager schrieb "meine Frau und ich sind getrennt lebend und kurz vor der Scheidung" und wenn er das so schreibt da musst du mit deinen hellseherischen Fähigkeiten nicht wieder den tausendsten Sonderfall konstruieren.


Der Frager wollte eine Antwort für SEINEN Fall !!!

Familienversicherung

GKVler, Samstag, 18.09.2010, 18:16 (vor 5181 Tagen) @ Joachim Röhl

Aus gewagter Ferndiagnostik mit seherischer Fähigkeit halte ich mich insbesondere bei Ehescheidungen, wo bekanntlich einer meist der Treibende ist, fast immer heraus ..

seit wann das? das wär ja was ganz neues.....:-)

Gruß
GKVler

Familienversicherung

RHW, Montag, 20.09.2010, 19:54 (vor 5178 Tagen) @ GKVler

Hallo,

für die Kinder endet die kostenlose Familienversicherung rückwirkend mit dem PKV-Beginn des einen Elternteils.
Ausnahme: Die Familienversicherung besteht weiter, wenn der GKV-Elternteil höhere Einkünfte als der PKV-Elternteil hat.

In der GKV betragen die Beiträge für die Kinder 138 Euro für Schüler bis 23 Jahre und für Studenten (und Fachschüler)64 Euro.
Wenn man als Student in die PKV wechselt, kann bis während des Studiums nicht wieder zurück in die Familienversicherung (auch nicht bei Rechtskraft der Scheidung).

Gruß
RHW

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