Fristen Statuswechsel Beamter (Private Krankenversicherungen)

RHW, Mittwoch, 15.09.2010, 20:06 (vor 5183 Tagen) @ Hauke

Hallo,

die 3 Monate sind die Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung.
Wenn man die Frist verpasst, greift die Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V. Außer man kann eine PKV nachweisen.

Ob eine PKV auch rückwirkend abgeschlossen werden kann, kann ich nicht beurteilen (ggf. im VVG geregelt?).

Wenn man in der GKV versichert ist, kann man ggf. auch später in die PKV wechseln (abhängig von der Gesundheitsprüfung).

Wenn man in die PKV gewechselt ist, kann man als Beamter bzw. Pensionär nicht mehr zurück in die GKV.

Gruß

RHW


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