Auskunftspflicht Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

lachhaltmal, Dienstag, 07.09.2010, 19:23 (vor 5191 Tagen) @ gast xyz

Hallo,

tragen die familienversicherten Kinder einen anderen Nachnamen als Sie als Mitglied?

Früher war das Prüfgeschäft etwas lockerer geregelt. Mittlerweile wollen die Prüfdienste bei Namensabweichungen die Geburtsurkunden der Kinder sehen.

Gruß und
lachhaltmal


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