Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Der Ahnungslose, Samstag, 04.09.2010, 15:53 (vor 5195 Tagen)

Hallo,

zur Zeit zahlen wir jeden Monat ca.130 € an die GKV. Durch die Unterstützung unserer Eltern. Jetzt habe ich die Möglichkeit endlich wieder arbeiten zu können, erstmal Teilzeitkraft 450€, aber Krankenversichert usw.
Jetzige Situation: Ich und meine Kinder sind über meine Ehefrau Familienversichert,meine Ehefrau zahlt an die GKV die Beiträge.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich anfange zu arbeiten und die GKV- Beiträge zahle, sind meine Ehefrau und meine Kinder dann über mich Familienversichert? Kein anderer von uns ist Berufstätig und wir sind nicht beim Arbeitsamt bzw. Sozialamt gemeldet. Entfallen dann die 130€ die wir jetzt zahlen?

Vielen Dank im vorraus!

Meine Logik sagt mir das wen ich GKV-Beiträge zahle, selbstverständlich meine Familienmitglieder mitversichert sind, solange Sie die Bedingungen dafür erfüllen. Ich habe nur zweifel wegen dem geringem Gehalt?

Gruss der Ahnungslose!

Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung

RHW, Samstag, 04.09.2010, 20:28 (vor 5194 Tagen) @ Der Ahnungslose

Hallo,

wenn man aufgrund einer Beschäftigung Mitglied einer Krankenkasse wird, hat man das Recht seine Angehörigen kostenlos in der Familienversicherung zu versichern (dies ist unabhängig von der Entgelthöhe, wenn es über 400 Euro liegt).

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft gibt es ggf. Kündigungsfristen zu beachten, wenn man in die Familienversicherung wechselt. Das ist aber von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Meistens beschreibt die Satzung die Fristen. Entscheidend ist das Eingangsdatum der Kündigung bei der Krankenkasse.

Gruß
RHW

Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung

Czauderna, Samstag, 04.09.2010, 20:30 (vor 5194 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,
langsam wird mir das unheimlich.
Gruss
Czauderna

Teilzeitjob ca. 450 €, Familienversicherung

Czauderna, Samstag, 04.09.2010, 20:29 (vor 5194 Tagen) @ Der Ahnungslose

Hallo,
ja, da hast du richtig gedacht, wenn für einen Ehegatten aufgrund einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt, dann bestehen für seinen Ehegatten und für die Kinder Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei der GKV-Kasse wenn die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt sind (keine Einnahmen über 365,00 € bzw. bei geringsfügiger Beschäftigung über 400,00 € und keine Vorrangeversicherung)
Gruss
Czauderna

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