Ehepaar dauernd getrennt - wer zahlt Beitrag ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin, Donnerstag, 02.09.2010, 22:13 (vor 5196 Tagen)

Hallo,
meine Eltern sind dauernd getrennt lebend aber nicht geschieden. Mein Vater ist Rentner, meine Mutter Hausfrau (so wie früher halt). Sie verdient mit kleinen Jobs ca 150 Eur im Monat. Von meinem Vater erhält sie 350 Euro Unterhalt (Er hat auch nur eine kleine Rente). Asonsten wohnt sie bei mir Mietfrei in einer Einliegerwohnung.

Nun hat sich die AOK gemeldet und will genaueres über das Einkommen meiner Mutter wissen. Meine Mutter ist bis jetzt bei meinem Vater mitversichert.

Was kommt auf meine Mutter zu? Muss sie zukünftig eigene Beiträge zahlen ? Bleibt Sie weiterhin in der Familienversicherung über meinen Vater ? Gibt es Einkommensgrenzen und zählt Unterhalt dazu?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und danke schon jetzt für Eure Antworten.

Ehepaar dauernd getrennt - wer zahlt Beitrag ?

RHW, Samstag, 04.09.2010, 07:39 (vor 5195 Tagen) @ Martin

Hallo,

alle Kassen prüfen einmal jährlich die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V.
Bei einem Minijob gilt für alle Einkünfte die Grenze von 400 Euro (sonst 365 Euro).
Als Einkünfte in diesem Sinne sind nach § 16 SGB IV nur grundsätzlich steuerpflichtige Einkünfte relevant.

Unterhalt gehört normalerweise nicht dazu.
Hier gibt es eine Ausnahme:
Wenn die Eheleute im Steurrecht gegenüber dem Finanzamt erklärt wurde, dass der Zahlende den Unterhalt von seinen Einkünften abziehen darf, zählen sie beim Empfänger zu den relevanten Einkünften. In diesem Sonderfall würde die Familienversicherung (ggf. rückwirkend) mit Beginn der Unterhaltszahlung bzw. der Erklärung enden.

Am besten persönlich mit der Krankenkasse vor Ort klären. Unterlagen zum Unterhalt mitnehmen (Vereinbarung, Kontoauszüge, Urteil etc.).

Getrennte Wohnungen sind für die Familienversicherung ohne Bedeutung.

Hilfreich ist es auch, der Kasse die neue Adresse mitzuteilen, damit Schriftwechsel direkt ankommt.

Gruß

RHW

Ehepaar dauernd getrennt - wer zahlt Beitrag ?

MArtin, Samstag, 04.09.2010, 23:07 (vor 5194 Tagen) @ RHW

Danke für die Antwort

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