Re: Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Sonntag, 02.09.2007, 10:56 (vor 6298 Tagen) @ Greg

Hallo,
nein, keine Bettwäsche. Das sind milbendichte Überzüge, die über das Oberbett gezogen werden und dann kommt erst die Bettwäsche drauf.
Normales Bettezug, ob Allergikerbettwäsche oder nicht, sind Gebrauchsgegenstände des tägichen Lebens und werden natürlich nicht bezahlt.

Zum Thema Allergien ... auf dem Sektor tummeln sich auch viele nicht anerkannte Tests von Speicheltests bis Irisdiagnose .... Ist doch klar, dass die Kasse einen wissenschaftlich anerkanntes Verfahren nur akzeptieren kann. Wer den Nachweis hat, kann ihn in Kopie ja auch leicht vorlegen. Wer natürlich nur auf Augenscheinsbeweise oder zweifelhafte Tests vertraut, der hat eben Pech gehabt.
Bei allem Verständnis für kranke Kinder muss man eben auch sehen, dass die Versichertengemeinschaft das bezahlen muss und darauf vertrauen muss, dass alles korrekt abläuft.

LG, Shops


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