Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland (Private Krankenversicherungen)

Anja @, Donnerstag, 02.09.2010, 10:51 (vor 5200 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: ich bin im Juli nach Norwegen gezogen und seitdem hier auch angestellt. Im Juni hatte ich telefonisch bei der ARAG nachgefragt, was bei einer Kündigung zu beachten sei. Antwort: kein Problem, weil Sonderkündigungsrecht. Ich solle die Abmeldebescheinigung vorlegen und gut. Das habe ich getan. 3 Wochen später bekam ich dann die Mitteilung, dass die Abmeldebescheinigung doch nicht ausreichend sei und ich einen Nachweis vom Arbeitgeber vorlegen soll. Habe ich gemacht. Gestern nun ein Schreiben, dass ich jetzt auch noch eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen solle. Das Ganze sieht so aus, als dass ich diese Infos so häppchenweise kriege, dass ich den Termin zur Kündigung nicht einhalten kann und zahlen muss. Ich find's eine Unverschämtheit! Meine Frage: dürfen die das überhaupt? Kann ich mich dagegen wehren? Im Übrigen ist der Nachweis der KV in Norwegen totaler Unfug. Sobald man hier arbeitet, ist man automatisch in der kompletten Sozialversicherung drin. Deshalb sollte die Bescheinigung des AG ausreichen.

Vielen Dank vorab!

Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 02.09.2010, 11:57 (vor 5200 Tagen) @ Anja
bearbeitet von Joachim Röhl, Donnerstag, 02.09.2010, 12:35

Es gelten die Allgemeinen Versicherunsbedingungen MB/KK 2009 und hier der Teilsatz aus §15 Punkt (3) zu den sonstigen Beendigungsgründen verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat, als die in § 1 Absatz 5 genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis. Das wird üblicherweise nachgewiesen durch Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt bzw. der Stadtverwaltung.

Da Du aber in Norwegen bist, könntest Du theoretisch weiterhin in Deinem Vertrag mit geografisch europäischer Geltung - wie bei allen privaten Krankenversicherungen - versichert sein, insofern müßtest Du die dortige gesetzliche Versicherung zur hiesigen Vertragsaufhebung einfach nachweisen.

Die Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei gewöhnlichem und unbefristeten! Aufenthalt im nichteuropäischen Ausland führt dagegen bei mehreren Gesellschaften zur Vertragsaufhebung oder wahlweise in eine Anwartschaft. Hier gibts viel Unkenntnis und Wildwuchs auch auf dem privaten Versicherungsmarkt. Die deutsche Pflicht zur Versicherung selbst, greift glücklicherweise nicht ins Ausland und insofern ist es absolut unwichtig anzufordern ob und wie Du Dich dann weiter versicherst, insofern Du außerhalb! des europäischen Raumes weilst. Trifft für Dich aber nicht zu, dennoch etwas hart ausgelegt vom zuständigen Sachbearbeiter ..

Fragen? joachimroehl@web.de

Ärger mit priv. KV nach Umzug ins Ausland

RHW, Donnerstag, 02.09.2010, 19:54 (vor 5200 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

wenn bisher in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung beständen hätte, wäre der E104 sehr hilfreich.

http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-100-formulare/e-104/

Bei einer evtl. Rückkehr aus Norwegen sollte man sich vorher den E104 in Norwegen ausstellen lassen. Eine evtl. Rückkehr in die deutsche Sozialversicherung wird dann wesentlich erleichtert.

Gruß
RHW

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