Zwangsmitgliedschaft als Student (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zur "Zwangsmitgliedschaft" in der GKV.
Bis März diesen Jahres war ich in der GKV familienversichert. Diese ist mit Ablauf des 25. Lebensjahrs ausgelaufen.
Ab April bestand für mich grundsätzlich eine Versicherungspflicht als Student. Jedoch habe ich mich nicht um eine Mitgliedschaft bei der GKV bemüht.
Zum 1.9. habe ich nunmehr eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig beschäftigter aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkz möchte ich nun wieder Mitglied einer GKV werden.
Die GKV meiner Wahl besteht jedoch darauf, mich für die Zeit vom 1.4. bis 31.8. als Student zwangszuversichern.
Daher meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig?
Ist bin mir schon bewusst, dass für mich vom 1.4. bis 31.8. nach § 5 I Nr. 9 SGB V eine Versicherungspflicht bestand. Dieser Regelung lässt sich m.E. jedoch nur entnehmen, dass ich selbst verpflichtet bin, eine Mitgliedschaft in der GKV herbeizuführen und nicht, dass die GKV mich für diesen Zeitraum zwangsversichern kann.
Auch dem § 186 VII SGB V lässt sich m.E. nichts anderes entnehmen. Demnach beginnt eine studentische Mitgliedschaft zwar mit Beginn der Versicherungspflicht, d.h. am 1.4. Voraussetzung für das Eingerifen dieser Regelung, ist es jedoch, dass ich mich "als Student" versichern möchte. Hätte ich bspw. am 1.6. einen Mitgliedschaftsantrag für eine studentische Versicherung gestellt, wäre automatisch eine Versicherung bereits ab dem 1.4. zustande gekommen.
Ich jedoch möchte mich ab dem 1.9. als abhängig beschäftigter versichern. Ob zuvor eine gesetzliche Versicherung als Student bestanden hat, ist dann doch eigentlich irrelevant.
Daher meine Frage: Existiert eine Rechtsgrundlage, anhand derer mich meine GKV verpflichten kann, rückwirkend ein Versicherungsverhältns für die Zeit vm 1.4. bis zum 31.7. herbeizuführen?
Für die Antworten danke ich schon jetzt.