Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Martin @, Freitag, 31.08.2007, 12:17 (vor 6300 Tagen)

Hallo, ich wollte mich über die IKK Sachsen beschweren und fragen, ob und wo ich das kann.

Mein Junge hat schwere Neurodermitis und Hausstaubmilbenallergie. Ärztlich festgestellt und bescheinigt. Von dieser wurde die Anschaffung allergendichter Überzüge für Matratze. Kissen und Oberbett empfohlen / verschrieben. Die Krankenkasse möchte nun ??? irgendwelche Nachweise über diese Hausstaubmilbenallergie ....

Auch die Ärztin hat bisher noch nie davon gehört, daß die Krankenkasse sowas fordern würde. In Zukunft werden wir bzw. die Ärzte der Krankenkasse noch die Nachweise beibringen müssen ....

Was haltet ihr denn davon ?

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Shoppingqueen, Freitag, 31.08.2007, 17:20 (vor 6300 Tagen) @ Martin

Hallo,
ich kenne Kassen, die nicht so kleinlich sind. Aber das dürfte doch gar kein Problem sein. Die Allergie wurde doch bestimmt durch einen Epikutan-Test (pieksen am Arm oder Rücken mit div. Stoffen) ausgetestet. Einfach vom Resultat eine Kopie einsenden. Fertig.

LG, Shops

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Greg, Freitag, 31.08.2007, 17:32 (vor 6300 Tagen) @ Shoppingqueen

Bettwäsche!?! Nach meinen Recherchen ist normale Bettwäsche nur ein paar Euro günstiger als Allergiebettwäsche. Warum sollten die Kassen noch Bettwäsche finanzieren. Eltern, handelt eigenverantwortlich und wartet doch nicht eine Leistungsentscheidung der Krankenkasse ab. Ist doch lächerlich, wenn man Kind etwas dringend benötigt, dann kaufe ich mir das.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Shoppingqueen, Sonntag, 02.09.2007, 10:56 (vor 6298 Tagen) @ Greg

Hallo,
nein, keine Bettwäsche. Das sind milbendichte Überzüge, die über das Oberbett gezogen werden und dann kommt erst die Bettwäsche drauf.
Normales Bettezug, ob Allergikerbettwäsche oder nicht, sind Gebrauchsgegenstände des tägichen Lebens und werden natürlich nicht bezahlt.

Zum Thema Allergien ... auf dem Sektor tummeln sich auch viele nicht anerkannte Tests von Speicheltests bis Irisdiagnose .... Ist doch klar, dass die Kasse einen wissenschaftlich anerkanntes Verfahren nur akzeptieren kann. Wer den Nachweis hat, kann ihn in Kopie ja auch leicht vorlegen. Wer natürlich nur auf Augenscheinsbeweise oder zweifelhafte Tests vertraut, der hat eben Pech gehabt.
Bei allem Verständnis für kranke Kinder muss man eben auch sehen, dass die Versichertengemeinschaft das bezahlen muss und darauf vertrauen muss, dass alles korrekt abläuft.

LG, Shops

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Elgin Fischbach @, Sonntag, 02.09.2007, 22:25 (vor 6297 Tagen) @ Shoppingqueen

Der auffallend niedrige Beitragssatz der IKK Sachsen kommt nicht von ungefähr.

Gruß
Elgin

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Michael, Montag, 03.09.2007, 16:01 (vor 6297 Tagen) @ Elgin Fischbach

Klar, die Allergikerbettwäsche ist dran Schuld. Mmmhh,...da tun sich plötzlich vollkommen neue Möglichkeiten zur Entschuldung der AOKn auf ;-).
Elgin, lebst Du eigentlich immer noch von der Gemeinschaft der Steuerzahler oder hat Dich die TK zwischenzeitlich eingestellt? Hast ja bislang genug Werbung für Dich in diesem Forum gemacht ;-)

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Philipp Sirrom, Montag, 03.09.2007, 21:31 (vor 6297 Tagen) @ Elgin Fischbach

"Der auffallend niedrige Beitragssatz der IKK Sachsen kommt nicht von ungefähr."

Kriegt man bei Deiner geheiligten TK sowas ohne ärztlichen Nachweis ? Geil !! Machen die das auch mit Unterarmgehstützen, Viagra, Prozac usw. ?

Man ruft an, sagt was man braucht und kriegt ohne ärztliche Verordnung oder medizinischen Bedarfsnachweis alles aus der Arznei- und Hilfsmittelsparte worauf man gerade Bock hat und ohne weitere Prüfung ??

Ich glaube ich muss die Kasse wechseln ! Das gefällt mir !

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Elgin Fischbach @, Montag, 03.09.2007, 21:55 (vor 6296 Tagen) @ Philipp Sirrom

Eine ganz normale ärztliche Bescheinigung reicht aus - zumindest nach meiner bisherigen Erfahrung. Ich bin selbst Allergikerin.

Gruß
Elgin

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

reformstau, Dienstag, 04.09.2007, 07:48 (vor 6296 Tagen) @ Elgin Fischbach

Meine Frau ist auch Alergikerin und bei meiner Kasse reichte auch eine einfache Verordnung des Arztes. Meine Kasse hat mir sogar Adressen von Firmen zur Verfügung gestellt, bei denen ich die Bezüge bestellten konnte - mit genauen Angaben, was man je nach Firma gegebenenfalls dazuzahlen muss. Musste ich dann aber nicht, weil es bei zwei Firmen sogar Rabatte für die Kunden meiner Kasse gab.

An Michael: Kleinliche Leistungsgewährung ist auch eine Art der Risikoselektion...und das kommt wirklich häufig nicht von ungefähr...

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Targot, Dienstag, 04.09.2007, 09:38 (vor 6296 Tagen) @ reformstau

Hallo,

bin selbst Allergiker. Bei meiner Kasse (Vereinigte IKK) brauch ich nur die Verordnung abgeben. Die bestellen die Bettwäsche und nach spätestens 48 Stunden war das Paket da, cool.

Greetz Targot

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Martin @, Dienstag, 04.09.2007, 11:59 (vor 6296 Tagen) @ Shoppingqueen

Mein Sohn wird bezüglich seiner Neurodermitis lediglich von einem ganz normalen Hausarzt, einer Hautärztin und der entsprechenden Fachabteilung in der Uni - Klinik behandelt. Das sind doch wohl die anerkannten Institutionen (die von der Krankenkasse bezahlt werden).

Die ärztliche Bescheinigung der Uni - Klinik wurde unserer Krankenkasse vorgelegt.

Ist es aber deswegen nicht sehr merkwürdig, daß die Krankenkasse nochmals eine ärztliche Bescheinigung möchte ?

Daraus muß ich folgern, daß man die Überzüge nicht bezahlen möchte.

Das kommt auch vielfach anderswo vor. Um Leistungen nicht erbringen zu müssen.

Es heißt so schön:

Wehret den Anfängen.

Wenn ich mich also nicht beschwere, dann machen die das auch weiterhin.

Wo kann ich mich deswegen beschweren ?

Vielleicht bin ich bei meiner Krankenkasse in Ungnade gefallen ? Aber weiß nicht weshalb ? Vor dem Sozialgericht mußte ich schon mal klagen, aber das war eine andere Krankenkasse. Ansonsten wüßte ich nicht, weshalb. Wir sind sogar sehr sparsam und müßten eigentlich belohnt werden, denn wir nehmen die verordneten Behandlungen nicht auf, weil wir einfach keine Zeit dafür haben.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

bernd v., Dienstag, 04.09.2007, 20:06 (vor 6296 Tagen) @ Martin

diese verhalten der ikk sachsen nennt man bürokratieaufbau zur leistungsabwehr und ist bei einigen kasse standard. wenn ein arzt die allergie bescheinigt ist ende und leistung wird genehmigt, hier noch den allergietest zusätzlich zu verlangen ist schikane. wenn ein arzt ein medikament wg. allergien verordnet, bekomme ich das auch ohne nachweis des allergietests. aber die ikk fällt hier in sachsen hinsichtlich solcher dinge auf, da werden dem rentner nach einem herzinfarkt Anschlussheilbehandlungen (welche standard bei solchen diagnosen sind) pauschal abgelehnt ohne einschaltung des mdk widerspruch dauert ewig, da ist die zeit für eine ahb lange vorbei - getreu dem motto wenn der kranke rentner der jetzt ordentlich geld kostet kündigt, ist uns das mehr recht als schlecht

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Martin @, Donnerstag, 06.09.2007, 21:16 (vor 6294 Tagen) @ bernd v.

Danke, genau diesen "Fachbegriff"/Ausdruck habe ich gesucht. Das scheint aber inzwischen in vielen Bereichen so zu sein. In der Gesamtheit braucht man heutzutage allein eine Person dafür.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

T. Sommerfeldt @, Dienstag, 13.05.2008, 16:09 (vor 6044 Tagen) @ Martin

Ja aber wo kann man sich den nun über eine Krankenkasse beschweren???

Ich hab nen ähnliches Problem mit ner Hauptverwaltung in Berlin.

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Jon Dohnson, Dienstag, 13.05.2008, 19:54 (vor 6044 Tagen) @ T. Sommerfeldt

FAQ: Wer ist zuständig für die Bearbeitung und Beantwortung von Einzelangaben, Petitionen oder Beschwerden über einzelne gesetzliche Kranken- und Pflegekassen?

Bitte wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten an die Abteilung II des Bundesversicherungsamtes.

http://62.111.97.3/BVA/Abteilungen/AbteilungII.htm

Oder per Post an :
Bundesversicherungsamt
Abteilung II (Beschwerdestelle)
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Tel.: (0228) 619 - 0
Fax: (0228) 619 - 1870
E-Mail: poststelle@bva.de

Re: Beschwerde über IKK Sachsen

map @, Freitag, 23.01.2009, 15:43 (vor 5789 Tagen) @ Martin

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Re: Beschwerde über IKK Sachsen

Tom10, Donnerstag, 30.04.2009, 20:20 (vor 5692 Tagen) @ Martin

Ja ja. Die IKK Sachsen ist mir auch durch unbeschreibliche Inkompetenz aufgefallen. Ich glaube auch, daß die was gegen Ausländer haben. Patientien ohne Krankenvorgschichte aus dem Ausland wollen die offensichlich nicht versichern.
Ich kann nur empfehlen, so schnell wie möglich zu wechseln.
Gruß

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