Beitragserhöhung um 88% (Gesetzliche Krankenkassen)
Mein Mann und meine Tochter sind privat versichert, ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin nicht berufstätig und zur Beitragsermittlung wird das Gehalt meines Mannes zugrunde gelegt. Die Grundlage für die Berechnung meiner Beiträge hat sich zum 01.01.2010 geändert, so dass ich nun 310,-€ monatlich zahlen muss, statt bisher 165,- €.
Ist diese Erhöhung rechtens?
Wie sieht die Berechnungsgrundlage aus?
Was kann ich tun?
Gibt es gesetzliche Kassen, die nach dem alten Modell ihre Beiträge berechnen?
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Mittwoch, 20.01.2010, 15:03 (vor 5422 Tagen) @ Beate
Hallo,
welches alte Modell ? - Die Berechnung der Beiträge für sonstige freiwillig versicherte Personen, deren Ehegatte in der PKV versichert ist war schon seit Jahren so dass jeweils die Hälfte des Einkommens des GKV-Versicherten und des PKV-Versicherten und Berücksichtung von Abschlägen für Kinder zugrundegelegt wurde - maximal die halbe Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung (bei manchen Kassen war es sogar die ganze Grenze). Wenn du vorher "nur" 165,00 € gezahlt hast dann könnte das daranliegen das die Kasse vorher falsch beurteilt hat und du hast damit eine Menge Geld in der Vergangenheit gespart.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragserhöhung um 88%
Systemkritiker, Mittwoch, 20.01.2010, 21:02 (vor 5421 Tagen) @ Czauderna
Als einkommenslose Gattin eines Privatversicherten zahlt man als freiwillig GKV-Versicherte also 310 €, bei einem eigenen Einkommen von 401 € nur den geringfügigen GKV-Beitrag (obwohl doch die Leistungsfähigkeit des Gesamthaushalts im letzteren Falle höher ist). Das verstehe, wer will.
Übrigens: Warum werden GKV-Versicherte eigentlich mit Steuermilliarden subventioniert, nicht aber PKV-Versicherte, einschließlich der Kinder? Sind Kinder von PKV-Versicherten der Gesellschaft weniger wert als GKV-Kinder?
Re: Beitragserhöhung um 88%
Systembefürworter, Mittwoch, 20.01.2010, 22:27 (vor 5421 Tagen) @ Systemkritiker
@Systemkritiker
Haben sie schonmal darüber nachgedacht welchen Schaden die PKV nehmen würden, wenn sie wie die GKV jeden aufnehmen würde ? Ich behaupte mal stark, das das PKV-System dann nicht überlebensfähig wäre. Da zahlen die PKVen doch lieber ein paar Milliarden ins GKV System ein und können weiter die Rosinen rauspicken.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Lord, Mittwoch, 20.01.2010, 23:56 (vor 5421 Tagen) @ Systembefürworter
@Systemkritiker
PKV Versicherte sind aus dem Solidarsystem freiwillig ausgestiegen, deswegen gibt es auch keine Steuermittel für diese Versicherte. Immerhin war das doch vor dem Vertragsabschluss auch bekannt.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Donnerstag, 21.01.2010, 11:25 (vor 5421 Tagen) @ Systemkritiker
Hallo,
wie war es denn vor Einführung dieser Regelung . da war auf der einen Seite der PKV-Ehegatte (meist waren das Männer), der entweder als Selbständiger oder Angestellter mit einem entsprechenden Einkommen dort versichert war. Als Arbeitnehmer bekam er sogar noch einen Arbeitgeberzuschuss für seine PKV-Versicherung. Da die PKV keine Familienversicherung kannte stand der Betreffende eben beim Wechsel in die PKV vor der Frage wie er seine Ehefrau versichern könnte - Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand führten dann dazu, dass eine PKV-Vollversicherung für die Ehefrau einfach zu teuer war. Da war es doch viel einfacher die Ehefrau in der GKV als freiwilliges Mitglied zu belassen mit einem entsprechend niedrigen Beitrag, weil die Ehefrau ja ohne eigenes Einkommen war. Das war dem Gesetzgeber eben ein Dorn im Auge (und nach meiner Auffassung zu Recht) - deshalb wurde dann diese Regelung eingeführt.
Wer damit nicht einverstanden ist, dem steht es doch frei auch in die PKV zu wechseln und wenn das Einkommen des PKV-Ehegatten (Selbständiger oder Beamter) eben niedrig ist, dann ergibt sich auch für die GKV-Ehefrau auch ein entsprechend niedriger Beitrag.
Was dein Hinweis auf die 401,00 € betrifft - ja, das ist richtig, aber hier tritt Krankenversicherungspflicht ein und wenn eine solche Pflicht eintritt, das kann z.B. auch mit 0,00 € Einkommen sein, dann ist diese eben vorrangig vor einer freiwilligen Versicherung.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragserhöhung um 88%
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 21.01.2010, 11:51 (vor 5421 Tagen) @ Czauderna
Die Ausgaben für Krankenversicherungen insgesamt sollten immer wieder durchrechnet werden und bei Unkenntnis ist fremder Rat sicher hilfreich. Wird die Ehegattin angestellt für zitierte 401 Euro, betragen die Sozialversicherungsabgaben inklusive Arbeitgeberanteil weniger als 125€. Informationsresistente werden natürlich weiterhin gern den Höchstsatz für Ehegatten von knapp über 300€ bezahlen ..
Re: Beitragserhöhung um 88%
Systemkritiker, Donnerstag, 21.01.2010, 16:13 (vor 5421 Tagen) @ Joachim Röhl
Die letzten Beiträge kranken daran, dass sie unterstellen, die einkommenslose Ehefrau des PKV-Versicherten könne frei darüber entscheiden, PKV-versichert oder GKV-versichert zu sein, letzteres freiwillig oder über einen 401€-Job pflichtversichert.
Dem ist aber i.R. nicht so: Die PKV-Versicherung ist je nach Vorerkrankungen entweder ganz verschlossen oder kaum bezahlbar. Außerdem wäre später die Versicherung in der KV der Rentner nicht mehr möglich (Stichwort: 9/10-Regelung). Ein 401€-Job ist nicht ohne weiteres zu finden. Bleibt nur noch die freiwillige GKV, die völlig aus der Luft gegriffen das halbe Einkommen des Ehemannes der Ehefrau zurechnet(bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze). Das führt in der Summe zu exorbitanten Beiträgen.
Auch der Hinweis, der Ehemann sei mit der Wahl der PKV aus dem Solidarsystem ausgestiegen und daher müßten die teuren Konsequenzen von dessen Familie dann eben getragen werden, stimmt in vielen Fällen nicht: So kann ein Beamten bei Beginn seiner Tätigkeit nur theoretisch in die GKV eintreten. Da der Arbeitgeber für Beamte keinen AG-Anteil an der GKV übernimmt, müßte er den kompletten Gesamtbeitrag (AG- und AN-Anteil) allein tragen, das ist schlichtweg unbezahlbar. So laufen sämtliche Beamte letztlich in die Falle, die ihnen der Gesetzgeber ausgelegt hat.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 21.01.2010, 16:57 (vor 5421 Tagen) @ Systemkritiker
-> https://www.bmg.bund.de/cln_160/DE/Service/Kontakt/kontakt__node.html?__nnn=true
Re: Beitragserhöhung um 88%
systemkritiker, Donnerstag, 21.01.2010, 20:39 (vor 5420 Tagen) @ Joachim Röhl
Sehr geehrter Herr Röhl, mit Ihrem link zum Bundesministerium der Gesundheit wollen Sie wohl zum Ausdruck bringen, ich solle mich an dieses wenden. Dort werde ich aber kaum Gehör finden. Schade nur, dass die von mir beschriebene Systemungerechtigkeit auch hier nicht auf Verständnis stößt. Es finden sich im Forum fast ausschließlich zwei Lager: das der PKV-Anhänger und das der GKV-Anhänger. Für die Zusammenführung der Systeme, um ein gerechtes Gesamtsystem zu erhalten, plädiert kaum jemand.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Lord, Donnerstag, 21.01.2010, 23:51 (vor 5420 Tagen) @ systemkritiker
@Systemkritiker
Beamte haben weniger das Problem. Da man die Frau ja nur zu 30% versichern muss. Das kann man auch im Basistarif machen, wenn die Frau Vorerkrankungen hat.
Sie schreiben auch komische Sachen. PKV Beitrag bezeichnen Sie als kaum bazahlbar. GKV Beitrag ist Ihnen aber auch zu hoch???
Re: Beitragserhöhung um 88%
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 22.01.2010, 11:40 (vor 5420 Tagen) @ systemkritiker
Ich persönlich finde, daß die GKV mit privaten Zusatztarifen kombiniert schon heute der günstigste, risikofreieste und sozial gerechteste Weg ist. Und somit begrüße ich Minister Röslers Favorisierung des bereits 2006 eingeführten niederländischen Krankenversicherungsmodell, wo jeder mindestens 87,50€ für einen Basisschutz mit rein lebenserhaltenden Grundleistungen zahlt und sich dann bei den Privaten alle gewünschten sinnvollen medizinischen Leistungen holt. Der maximale Höchstbeitrag zur gesetzlichen Grundversorgung beträgt in den Niederlanden aktuell rund 250€ monatlich. Sicher unterscheidet uns unser bekanntes duales System mit GKV und PKV von den Nachbarn, aber ich denke, daß man im zweiten Schritt auch alle Privatversicherten in die Pflicht einbinden wird und somit die aufgebauten Besitzstände der Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Alle werdens zufrieden sein. Denn ohne Reform käme es zu weiteren Leistungskürzungen bei gesetzlich und zu selbst gewählten Tarifen mit hohen Zuzahlungen bei der Masse der privat Versichetten, weil nur wenige die schon heute gepfefferten Preise für Vollkaskotarife ein Leben lang bezahlen können. http://www.minvws.nl/en/folders/z/2006/the-new-health-insurance-system-in-three-languages.asp
Re: Beitragserhöhung um 88%
Bodi, Freitag, 22.01.2010, 15:33 (vor 5420 Tagen) @ Joachim Röhl
Vergleichbare Beiträge wie in den Niederlanden setzen voraus, dass auf der Ausgabenseite kräftig gespart wird. Damit rechne ich bei der Klientelpolitk der FDP nicht Deren Motto: Wettbewerb und sparen ja - aber bitte nicht bei den eigenen Interessengruppen wie Ärzten, Apothekern und Teilen der der Pharmaindustrie. Bezeichnend ist die jüngste Absetzung des pharmakritischen IQWiG-Chefs Peter Sawicki.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,673239,00.html
Re: Beitragserhöhung um 88%
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Freitag, 22.01.2010, 16:52 (vor 5420 Tagen) @ Bodi
Der Pferdefuß bei der Sache ist ja, daß die Sozialabgaben drastisch gesenkt werden und wie hier in Berlin zu vernehmen ist, geht die Geschichte in Richtung 110€ Grundbeitrag für jeden mit sozialer steuerlicher Entlastung für die Bedürftigen. Aber was versicherte lebenserhaltende Maßnahmen sind, wird den Bundesbürgern erst bewußt, wenn sie in Behandlung sind. Da wirds ein ganz gewaltiges Umdenken geben müssen, denn die Medizin kann schon lange viel mehr, als die Bürger bereit sind zu bezahlen.
Und dann kommen die Privaten und haben plötzlich statt bisher 8 Millionen Kunden und potentiellen weiteren sieben Millionen freiwillig Versicherten plötzlich ein Marktpotential von über 50 Millionen! Goldene Zeiten brechen an. Da aber vor den Wahlen in NRW aus taktischen Gründen die Bälle flach gehalten werden, können wir die nächsten Wochen noch spekulieren und ich verweise da gern auf die Zahnmedizin, wo die meisten Bürger auch nicht auf Leistungen verzichten und die Zusatztarife wie geschnitten Brot verkauft werden. Schlecht hattens und werdens auch nach der Reform die HIVer haben.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Freitag, 22.01.2010, 11:07 (vor 5420 Tagen) @ Systemkritiker
Hallo,
ach ja - da werden Vorerkrankungen angerechnet und sind kaum bezahlbar - das ist eben ggf. so bei der PKV und genau deshlab war es ja auch in vielen Fällen einfacher und billiger in der GKV zu bleiben, zumindest für die nicht berufstätige Ehefrau - billig und voll versichert - nicht umsonst wird hier in den Foren immer wieder nach dem "Hausfrauentarif" gefragt, den es aber in der GKV nicht gibt.
Warum auch - eine kranke Hausfrau kosten genau so viel Geld wie eine kranke Arbeitnehmerin, eine kranke Arbeitslose oder eine kranke Rentnerin (Barleistungen mal aussen vor). Da soll die Solidargemeinschaft der Ehefrau, deren Ehemann sehr gutes Geld verdient, der aber die GKV verlassen hat eine Billig-Versicherung ermöglichen ?
Auch der HInweis auf die Beamten trifft so nicht zu, denn bevor man Beamter wird hat man noch ein anderes Leben - man hat mal eine Erhebung vor Jahren gemacht, danach waren ca 70% aller
Neu-Beamten vor Ihrem Statuswechsel in irgend einer Form gesetzlich krankenversichert und sind dann in die PKV gewechselt, aber nicht weil sie mussten sondern weil sie wollten - meist war es die Beihilfe und die mögliche Teilversicherung (also der niedrige Beitrag) der zu diesem Schritt führte.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragserhöhung um 88%
Systemkritiker, Freitag, 22.01.2010, 18:56 (vor 5420 Tagen) @ Czauderna
@Czauderna: Sie werden nicht bestreiten wollen, dass der Arbeitgeber eines Beamten sich nicht an dessen GKV-Beitrag beteiligt, so dass dieser den Gesamtbeitrag allein tragen müßte. Daher sind Beamte zwangsläufig anteilig PKV-versichert (Rest abgedeckt über Beihilfe) mit der negativen Folge, dass keine beitragsfreie Familienversicherung besteht. Da ist unbestreitbar. Ein freiwilliges Verlassen des Solidarsystems der GKV liegt bei Beamten also nicht vor. Wenn dessen Ehefrau in fortgeschrittenem Alter nach Aufgabe der eigenen Erwerbstätigkeit eine Versicherung braucht, kann sie somit nicht - wie Ehefrauen normaler Arbeitnehmer - auf die kostenfreie Familienversicherung zurückgreifen. Die Folgen habe ich in meinen Beiträgen beschrieben. Die Fakten sind unbestreitbar. Mann kann sie gerecht oder ungerecht finden, aber sie zu bestreiten, zeugt von Unwissenheit, im besten Falle.
@Lord: Es ging mir darum darzustellen, dass die vorbeschriebene Ehefrau eines Beamten nach Aufgabe der eigenen Erwerbstätigkeit übermäßig hohe Beiträge (sei es in der PKV oder der freiwilligen GKV) bezahlen muss im Vergleich zu einer entsprechenden Ehefrau eines normalen AN.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Freitag, 22.01.2010, 19:44 (vor 5420 Tagen) @ Systemkritiker
Hallo systemkritiker - lesen lohnrt sich immer und wenn Sie meinen Beitrag richtig gelesen hätten wäre Ihre Antwort nicht so ausgefallen.
Noch einmal - es stimmt dass der Beamte als solches nicht angesprochen wird als Personenkreis nach dem SGB., d.h. wer vor seiner Beamtung nicht in der GKV versichert war kann dies danach auch nicht sein - nur, wie auch schon schrieb, ein Grossteil der Beamten kamen nicht als PKV-Versicherte auf die Welt oder waren vor ihrer verbeamtung in der PKV versichert - sie waren in der GKV versichert, entweder als Arbeitnehmer, als Studenten oder als Familienangehörige, selten als Arbeitslose. Demzufolge mussten sie als Beamte nicht zwangsläufigh in die PKV wechseln - nur wenn sie, wie du auch so wunderbar beschreibst, die Vorteile des niedrigen PKV-.Beitrages unter Berücksichtigung der Beihielfe in Anspruch nehmen wollten dann mussten sie eben in die PKV wechseln - gezwungen waren sie dazu nicht. Das es in der PKV keine Familienversicherung gibt oder das die Beihilfe sich ggf. nicht auf die Ehefrau ausdehnt, alld as sind Tatsachen, die derjenige wissen sollte bevor er den Schritt in die PKV tut.
Allein bei meiner Kasse haben wir immer mehrere tausend Beamte versichert, die sich eben wegen der Familie oder der geplanten Familie gegen die PKV-Versicherung entschieden haben. Ich mache diesen Job in der GKV seit mehr als 40 Jahren, komm mir also nicht mit dem Begriff "Unwissenheit".
Übermäßig hohe Beiträge für die Ehefrau wenn der Ehemann in der PKV versichert ist - das trifft aber nicht nur auf die Ehefrauen von Beamten zu, sondern auch auf die Ehefrauen von Selbständigen und PKV-versicherten Arbeitnehmehmern.
Wenn der PKV-versicherte Beamte im Monat 2000,00 € verdient, dann werden in der GKV für die Ehefrau 1000,00 € angerechnet wenn sie selbst kein Einkommen hat und da beträgt der Beitrag für die Ehefrau ca. 175,00 €. - aber diese Konstellation gibt es sehr selten weil bei diesen Einkommensverhältnissen es keine nichtberufstätige Ehefrau und wenn du mir jetzt mit Kindern kommst, dann senkt jeder Kind die Einkommensanrechnung für die Ehefrau erheblich und ist obendrein womöglich in der GKV auch noch kostenlos mitversichert.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragserhöhung um 88%
systemkritiker, Montag, 25.01.2010, 16:42 (vor 5417 Tagen) @ Czauderna
@Czaudera: Wieder blenden Sie aus, dass ein Beamter, der die Möglichkeit hat, in die GKV zu gehen, von seinem Arbeitgeber keinen AG-Anteil zur KV erhalten würde, also gegenüber einem normalen AN das Doppelte an Beitrag zahlen müßte. Der Beamte kann also faktisch nur zur PKV gehen. Soweit Sie sich den Begriff "Unwissenheit" aufgrund Ihrer langen Berufstätigkeit verbitten: Ich hatte geschrieben "Unwissenheit, im besten Falle". Bei Ihnen ist es also etwas anderes, das Sie die eingangs genannten Tatsachen ignorieren läßt.
Re: Beitragserhöhung um 88%
XYZ, Montag, 25.01.2010, 17:25 (vor 5417 Tagen) @ systemkritiker
Beamte sind aber keine Arbeitnehmer, also macht es keinen Sinn, sie beitragstechnisch mit Arbeitnehmern zu vergleichen.
Und das ein Beamter in der GKV einen höheren Beitrag zahlt als in der PKV, bestreitet ja niemand. Wer selbstständig tätig ist, zahlt meist in der GKV auch mehr als in der PKV. Dagegen kann man kaum etwas tun.
Dennoch gibt es langfristige Vorteile in der GKV, die eine PKV nicht bietet, an erster Stelle (und darum ging es im Grunde auch hier) die kostenfreie Familienversicherung.
Aber jedes Mal, wenn man dieses Argument präsentiert, wird es von den betroffenen weggewischt... "Ja, kenn ich" "Nein, ich will keine Familie gründen", etc... auch auf die Ehegatteneinstufung weise ich die zukünftigen Beamten hin... es interessiert niemanden... dann müssen sie halt jetzt damit leben.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Montag, 25.01.2010, 21:50 (vor 5416 Tagen) @ systemkritiker
Hallo,
da will ich Ihnen gar nicht einmal widersprechen - der Beamte, der keinen Arbeitgeberanteil erhält weil er eben kein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist kann seinen (eigenen) Beitrag nur dann senken wenn er in die PKV wechselt, aber wenn dann eine Ehefrau und zwei Kinder hinzukommen, dann fährt er eben in der GKV doch wieder besser und dies ggf. ohne seine Beihilfe abschreiben zu müssen. So können z.B. die Beamten in Hessen aufgrund der Beihilferichtlinien dort theoretisch im Jahr bis zu 50% Ihres Krankenkassenbeitrages in der GKV von der Beihilfe wiederbekommen.
Gruß
Czauderna
Re: Beitragserhöhung um 88%
systemkritiker, Dienstag, 26.01.2010, 20:30 (vor 5415 Tagen) @ Czauderna
@Czauderna: Wie soll man als Beamter über die Beihilfe "bis zu 50 % des Krankenkassenbeitrags in der GKV wiederbekommen"? Die Beihilfe dürfte auch in Hessen, wie in anderen Ländern (so jedenfalls in SH) nur nachrangig Leistungen gewähren. Der zusätzliche Beihilfeanspruch des Beamten steht daher nur auf dem Papier.
Re: Beitragserhöhung um 88%
Czauderna, Mittwoch, 27.01.2010, 08:35 (vor 5415 Tagen) @ systemkritiker
Hallo,
jawohl das geht bei hessischen Beamten - hier gibt es eben andere Beihilferichtlinien als z.B. in Schleswig-Holstein, deshalb steht er nicht auf dem Papier sondern ist Realität.
Ich habe auch extra "theoretisch" geschrieben, dies aus dem Grunde, dass ein Beamter schon ganz schon oft zum Arzt oder Zahnarzt marschieren muesste um in diesen Genuss zu kommen.
Gruß
Czauderna