Re: Speicherung der Behandlungsunterlagen wie lange? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Samstag, 08.05.2010, 00:02 (vor 5314 Tagen) @ katha

Hallo,
vielleicht helfen diese beiden Stellen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__304.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__305.html
Leistungsdaten sind danach spätestens nach 10 Jahren zu löschen. In der Praxis werden Daten zu Leistungen, die bei der Krankenkasse beantragt wurden,häufig bereits nach 4 bis 6 Jahren gelöscht. "Massensachen" z.B. Arzneimittelabrechnungen werden bereits nach 1-2 Jahren vernichtet. Es kann hier aber je nach Krankenkasse größere Abweichungen geben (solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden).
Gruß
RHW


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