Selbständiger (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 24.08.2010, 01:35 (vor 5206 Tagen) @ Dmitry

Entgegen unternehmerischer Logik muß auch ein Selbständiger nach Versicherungsvertragsgesetz seit 1.Januar 2009 das gesundheitliche Risiko versichern. Lediglich bei Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Unfallschutz darf er noch frei entscheiden. Nun gibts drei Wege:

a) Du warst in der Vergangenheit mal gesetzlich versichert, dann mußt Du rückwirkend zum maximal 1.April 2007 die Mitgliedschaft beantragen und nachzahlen. Bedeutet 330€ Mindestbeitrag mal 41 Monate zusätzlich 5% Strafzins und ergibt runde 13.000€ insgesamt. Die kannst Du bei guter Begründung in Absprache mit der Kasse auch stunden lassen, berufst Dich auf §186 Punkt (11) letzter Satz.

b) Du warst mal in einer PKV, dann würden die reinen Krankenversicherungsbeiträge ohne! Pflegeversicherung für die Monate Februar bis Juni 2009 nachgezahlt werden müssen und ab dann jeweils ein Sechstel des Monatsbeitrages. Macht je nach Alter und gewähltem Tarif zur Zeit um die 1800€ aus. Auch hier gibt es Ratenzahlungsmöglichkeiten.

c) Du bist aus dem Ausland in die Bundesrepublik eingereist und warst vorher überhaupt nicht im Gebiet der EU versichert? Dann ist ab Einreisetag zunächst die PKV für Dich zuständig. Falls Du jedoch eine auf mehr als 12 Monate laufende Niederlassungserlaubnis hast, dann ebenso die GKV mit Beiträgen ab 330€ monatlich als Selbständigem.

Wie bereits mehrfach im Forum hier beschrieben, gibt es mit der hanse-merkur eine PKV, die ohne Strafzahlungen Versicherungsverträge annimmt, falls der Versicherte u.a. ein aktuelles ärztliches Attest einreicht und auch finanziell keine markanten Vorbelastungen hat. Ein 30jähriger Selbständiger zahlt dann ab 131€ bzw. eine 1980 geborene Unternehmerin ab 213€ monatlich.

Fragen? joachimroehl@web.de


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