Beamter und Student - GKV und PKV (Private Krankenversicherungen)

Kitty, Montag, 23.08.2010, 22:34 (vor 5209 Tagen) @ Carl-August

Wie wäre es den mit § 6 Abs. 3 SGB V (absolute Versicherungsfreiheit)?

(3) Die nach Absatz 1 oder anderen gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme von Absatz 2 und § 7 versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Personen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 5 bis 13 genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies gilt nicht für die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Personen, solange sie während ihrer Beschäftigung versicherungsfrei sind.


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