Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles? (Private Krankenversicherungen)

Kai @, Kiel, Montag, 16.08.2010, 22:50 (vor 5213 Tagen)

Hallo,

unsere schwarz-glebe Regierung hatte ja im Koalitionsvertrag vereinbart, daß die dreijährige Wartefrist vor dem Wechsel in die PKV (JAE-Grenze muß 3x überschritten sein) abgeschafft oder wieder auf eine Ein-Jahres-Grenze umgestellt wird.
Seitdem ist Ruhe, nix passiert - und Viele warten sicher auf Konkretes an dieser Front.
Heute habe ich eine Kurzmeldung der dpa (im Hamburger Abendblatt) gelesen: nicht sehr konkret - aber immerhin steht dort, dies solle ab Januar umgesetzt werden.
Weiß einer der Experten hier genaueres? Hat diese Nachricht Substanz?

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Bodi, Dienstag, 17.08.2010, 16:03 (vor 5212 Tagen) @ Kai

Im September soll ein Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform vorgelegt werden. Die Abschaffung der Dreijahresfrist ist darin aber offenbar noch nicht enthalten.

Stattdesssen soll die Dreijahresfrist erst "im Laufe der Legislaturperiode" (die regulär bis 2013 läuft) fallen.

Was ist laut BMG geplant

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 17.08.2010, 16:23 (vor 5212 Tagen) @ Bodi

Verwirrung haben die unterschiedlichen Veröffentlichungen am Wochendende in Handelsblatt und WELT zu den neuen Wechselmöglichkeiten ab 2011 nach einem Jahr bzw. sogar einem Monat geschaffen. Zu hoffen ist, daß man sich im BMfG bald äußert, denn mittlerweile häufen sich die Anfragen von verunsicherten freiwillig versicherten Angestellten ..

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

yuser @, Dienstag, 17.08.2010, 16:47 (vor 5212 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

es scheint interessant zu werden - wenns nur mal konkret werden würde...

Der Welt Artikel erwähnt, dass eine einmalige monatliche Überschreitung ausreicht um zu wechseln... Ich frage mich gerade ob die monatliche Überschreitung dann dauerhaft sein muss - ansonsten würde ja z.B. Normal + Weihnachtsgeld ausreichen, um sich privat versichern zu können ? Oder wie kann man das verstehen?

Grüße
yuser

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 17.08.2010, 17:39 (vor 5212 Tagen) @ yuser

Das BMfG überträgt auf seiner Seite am kommenden Sonntag ab 13 Uhr Dr. Rösler im Livestream.

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Kai, Dienstag, 17.08.2010, 18:28 (vor 5212 Tagen) @ Joachim Röhl

Stimmt - das mit dem Monat habe ich auch mehrfach gefunden (ist offensichtlich alles die gleiche dpa-Meldung). Habe ich aber einfach für ´ne klassische "zeitungs-Ente" (also der Journalist hat nur so halb kapiert, was er da schreibt...) gehalten. Wäre natürlich klasse (für mich und viele andere) - aber objektiv betrachtet, ist ein einmaliges Überschreiten der Pflichtgrenze ja nun wirklich nicht aussagekräftig respetive repräsentativ... Das würde ja einem Exodus von GKV zu PKV - bzw. ständigem Hin-und-Her - Tür und Tor öffnen.

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Gkv-adm, Dienstag, 17.08.2010, 20:43 (vor 5212 Tagen) @ Kai

Ja, das wäre schön. Hübsche stornogewinne inbegriffen...

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Czauderna, Dienstag, 17.08.2010, 21:15 (vor 5212 Tagen) @ yuser

Hallo,
also das glaube ich nicht, das hatten wir schon mal und das war Quatsch, die Umwandlung damals, dass man bei laufenden Beschäftigungsverhältnis zur zum 31.12. eine Kalenderjahres wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden und damit auch den Wechsel in die PKV vollziehen konnte fand bei allen Beteiligten - also Versicherten, Arbeitgebern und Kassen breite Zustimmung.
Und so soll es nach Plan der Regierung auch wieder kommen, lediglich diese 3.Jahresfrist soll wieder wegfallen.
Gruss
Czauderna

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Tobias, Donnerstag, 04.11.2010, 15:57 (vor 5133 Tagen) @ Kai

Hallo,

gibt es inzwischen schon weitere Details ? Z.B. nach Statuswechsel selbständig -> angestellt ? Bisher mußte man sich ja 3 Jahre in der GKV pflichtversichern, bis man wieder zurück in die PKV konnte.
Ist es nach dem neuen Gesetz möglich, in der PKV zu bleiben, wenn man vorher selbständig war und z.B. zum Jahreswechsel in ein Angestelltenverhältnis wechselt (mit vertraglich vereinbartem Gehalt über JAE-Grenze), oder muss man weiterhin zunächst in die GKV wechseln - für 1 Jahr (anstelle bisher 3 Jahre) ?
Danke für Eure Antworten.

Gruß
Tobias

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.11.2010, 16:35 (vor 5125 Tagen) @ Tobias

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

Dirk, Freitag, 12.11.2010, 19:05 (vor 5125 Tagen) @ Joachim Röhl

Statt freiem Wettbewerb, mal wieder Klientelpolitik.

Wann kommt endlich das System in dem private Anbieter und die gesetzlichen Kassen wirklich konkurrieren müssen und die Versicherten frei wechseln können?

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

Czauderna, Freitag, 12.11.2010, 19:20 (vor 5125 Tagen) @ Dirk

Hallo Dirk,
das würde keinen Sinn machen bzw. es würde nur dann einen Sinn machen wenn aus der GKV auch eine PKV werden würde, was einer totalen Veränderung des SGB. zur Folge hätte und dadurch natürlich des Systems.
Da hat die Einheitskrankenkasse, sprich "Bürgerversicherung"
mehr Chancen. Jeder, aber wirklich jeder mit Erstwohnsitz in Deutschland muss dieser Krankenkasse angehören und Beiträge zahlen, dafür erhält er eine Grundversorgung. Alle Mehrleistungen können dann über die PKV abgesichert werden als Zusatzversicherung wie wir sie heute auch schon kennen. Für den, der es sich leisten kann eine optimale Versorgung ??
Gruss
Czauderna

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

Dirk, Freitag, 12.11.2010, 19:53 (vor 5125 Tagen) @ Czauderna

Ja, das müsste auf eine Art Bürgerversicherung hinauslaufen. Und ja, alles war über eine - sicher sehr schwierig zu bestimmende - Grundversorgung hinaus geht, müsste privat abgesichert werden, so dass der, der mehr Geld hat, hier im Vorteil wäre.

Um eines vorweg zu nehmen: Entgegen Joachim Röhls Auffassung dürfte hierzu auch die 5te Entziehungskur eines Alkoholkranken gehören, fraglich dürfte dies aber z. B. im Hinblick auf eine Krebstherapie sein, die das Leben nur um einige Wochen verlängert.

Das alles ist im Kern heute auch nicht so anders und wohl auch mit der Menschenwürde vereinbar.

Denn eines ist klar: bei medizinischer Inflation von 5-10% pro Jahr und einem Wirtschaftswachstum von ca. 3%, wenn's gut läuft, kann nicht bei jedem alles medizinisch notwendige gemacht werden, wenn noch was vom Einkommen übrig bleiben soll.

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

GKVler, Freitag, 12.11.2010, 20:29 (vor 5125 Tagen) @ Dirk

Denn eines ist klar: bei medizinischer Inflation von 5-10% pro Jahr und einem Wirtschaftswachstum von ca. 3%, wenn's gut läuft, kann nicht bei jedem alles medizinisch notwendige gemacht werden, wenn noch was vom Einkommen übrig bleiben soll.

das stimmt nur dann, wenn alles weiterläuft wie bisher......in unserem Gesundheitssystem gibt es riesige Wirtschaftlichkeits- reserven: z. B. könnte man einige Milliarden Euro im Jahr sparen, wenn die Medikamentenpreise in Deutschland den europäischen Durchschnittspreisen entsprechen würden - oder wenn man die Zweigleisigkeit GKV/PKV abschaffen würde, könnte man auch einiges sparen, in Deutschland stehen viele medizinische Geräte mehr als im restlichen Europa usw. usw.

Gruß
GKVler

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.11.2010, 21:58 (vor 5125 Tagen) @ Dirk

Wer mal die heute ausgebrochenen Diskussionen zur wohlgemerkt mehrheitlichen! Entscheidung unserer Abgeordneten verfolgt, wird feststellen, daß die Bürger so langsam anfangen aufzuwachen. Sicher gibt es unheimlich viele hilflose Kommentare wie den von triplespeed und kritische Hinterfragungen wie im Freitag doch die gesellschaftliche Diskussion ist gerade eröffnet. Schon macht wieder das häßliche Wort vom Sozialdarwinismus die Runde, bei der nächsten Wahl können sich die Parlamentarier dennoch der Stimmen gewiß sein. Schließlich geht´s ja nicht um einen großen Bahnhof oder radioaktive Abfälle sondern nur um unsere Gesundheit ..

Und da ist schon jetzt alles durchgeregelt: denn sowohl das VVG §193 für die Privatversicherten, als auch SGB V §16 für die Kassenpatienten definieren was zur medizinisch notwendig Grundversorgung gehört und 1:1 dem entspricht, was beim Zahlungsverzug eines Versicherten bereits heute geleistet werden muß:

"Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten .. und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind".

Nicht mehr und sicher in Zukunft eher weniger und bis heute hat noch keiner gegen beide Gesetze wirkungsvoll geklagt, noch hat sich die Europäische Kommission für Menschenrechte des Themas angenommen. Also heißt´s Geld beiseite legen für rasant wachsende Beiträge (PKV) und Zusatzbeiträge (GKV) plus wichtige Untersuchungen und Behandlungen, die Kasse oder auch BilligPrivate nicht zahlen. Für alle anderen gibts Versicherungen oder sarkastisch formuliert ein sozial verträgliches Ableben ..

Am falschen Ende gespart kann im Leben immer vorkommen, hier erfolgten aber seit Jahren deutliche Ansagen zu Kostenexplosion, unbezahlbarem medizinischen Fortschritt, einhergehender Vergreisung bei völlig übersteigertem sozialen Anspruchsdenken. Wer das immer noch bezweifelt, erinnere sich an Minister Blüms Lügen zur Rentenversicherung und die Bereitschaft der Bürger hier selbst vorzusorgen. Eine ähnliche Wandlung werden wir auch im Umgang mit der Krankenversicherung in den nächsten Jahren erleben.

Abschaffung der Dreijahresfrist - nun endlich

yuser @, Freitag, 12.11.2010, 22:31 (vor 5125 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

was ich gerade eben im TV gesehen habe und auch in den Artikeln rauslese zum Thema "Kostenerstattung" soll einem als neues Instrument dieser Reform vermittelt werden --> "in Vorkasse treten" etc...
Was bitte ist hier denn neu?? Ich verstehe nicht warum man hier argumentativ das Prinzip der Kostenerstattung hervorholt und versucht wird damit die große Angstkeule zu schwingen... nach dem Motto "Behandlung nur gegen Vorkasse"... Und alle schreien das kann sich keiner leisten...

Richtig, das kann sicherlich nicht jeder, da ich mich aber freiwillig für oder eben auch gegen die Kostenerstattung entscheiden kann ist diese Aufregung in keinster Weise nachvollziehbar für mich.

Auch eine Unterscheidung in 3 Klassen Medizin, wie man mancherorts in Kommentaren liest, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich für das Modell "Selbstzahler" entscheide, dann ist es doch dem Arzt völlig egal ob ich GKV mit Kostenerstattung oder komplett PKV bin... Er stellt mir eine Rechnung und Punkt. OK, ich kann nicht zum Arzt ohne Kassenzulassung gehen und Kostenerstattung von der GKV wollen (zumindest nicht ohne Genehmigung), Privatkliniken sicher auch nicht.. Jedoch im ambulanten Bereich sehe ich hier überhaupt keinen Unterschied...

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Tobias, Samstag, 13.11.2010, 10:24 (vor 5124 Tagen) @ Tobias

Bisher wurde leider die Kernfrage, ob man nach der neuen Gesetzeslage beim Statuswechsel von selbständig zu angestellt unterbrechungsfrei (also keine 3 Jahre oder 1 Jahr GKV-Pflicht) privat versichert bleiben kann, nicht explizit beantwortet.
Für alle, die es interessiert: Es scheint tatsächlich so zu sein, dass ein "Pflichtjahr" in der GKV ab Jahreswechsel nicht mehr besteht!
Quelle: http://www.cecu.de/1011+M5415b75ebca.html

Gruß
Tobias

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 13.11.2010, 12:09 (vor 5124 Tagen) @ Tobias

Die ersten Kündigungen sind raus und wir werden in zwei Wochen sehen, ob die Kassen dieser Sichtweise folgen.

Praxisbeispiel1: ein 35jähriger Angestellter zahlt aktuell 639€ mit Arbeitgeberanteil an die KKH-Allianz inklusive 87,50€ Krankengeld -> ab Februar dann 521€ bei der r+v im AGIL Comfort inklusive 150€ Krankengeld, 100€ Pflegetagegeld, Kurtarif und wahlärztlicher Behandlung, 2Bettzimmer etc. mit zusätzlicher privater Alterssicherung und Beitragsreduzierung ab Rentenalter um garantierte 300€ -> Arbeitnehmeranteil dann 267

Praxisbeispiel2: ein 28jähriger Angestellter zahlt aktuell in die Techniker Krankenkasse noch 640€ inklusive 87,50€ Krankengeld -> ab Januar 314€ bei der halleschen im Tarif PRIMO Bonus Z inklusive 150€ Krankengeld, 100€ Pflegetagegeld, Kurtarif und wahlärztlicher Behandlung, 2Bettzimmer etc. mit zusätzlicher Alterssicherung und Beitragsreduzierung um garantierte 200€ -> Arbeitnehmeranteil dann 164

Praxisbeispiel3: eine 42jährige Geschäftsführerein zahlt aktuell in der Techniker Krankenkasse noch 631€ inklusive 87,50€ Krankengeld -> ab Februar 606€ bei der hanse-merkur im START FIT inklusive 150€ Krankengeld, 100€ Pflegetagegeld und wahlärztlicher Behandlung, Mehrbettzimmer etc. mit zusätzlicher Alterssicherung und Beitragsreduzierung um garantierte 400€ -> Arbeitnehmeranteil dann 324

Fragen? joachimroehl@web.de

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

nur mal so, Samstag, 13.11.2010, 18:47 (vor 5124 Tagen) @ Joachim Röhl

@J. Röhl.
Na ja, das ganze ist aber sehr kurz gedacht.
Weshalb soll den der Agil Comfort der R+V sich wesentlich anders verhalten als die Axxx Reihe welche schon nach wenigen Jahren komplett eingestellt wurde. Der A103 und A105 haben sich innerhalb 8 jahren mehr als verdoppelt. Angenommen das gleiche geschieht mit den Agil Tarifen ebenfalls (weshalb sollte es hier auch anders sein) dann ist zB. der aktuelle Vorteil mit AG-Zuschuss für den Beitragsentlastungstarif schon nach 3-4 jahren verloren. Wer als AN einen Entlastungstarif rein aus eigenen Mitteln bezahlt kann nicht mit dem Taschenrechner umgehen. Zugegeben ein cleverer Schachzug der Unternehmen. Besser kann man einen Kunden nicht ans Unternehemen binden. Wo gibt es zusätzlich die Situation das man einem Unternehmen Jjhrelang Geld in den Rachen wirft und bei wechsel der Kasse oder Verlust der Versicherungsfähigkeit das Gesamte angesparte Geld verloren ist.
Als Bafin würde ich von den Unternehmen verlangen dass diesen dem Kunden eine Hochrechnung mit 4%,5,5% und 7% Beitragssteigerung bis ins hohe Rentenalter vorlegen müssen und der Kunde dieses bei Antragstellung gegenzeichnen. Der Kunde wäre dann über mögliche Beitragsentwicklungen informiert und der Berater hätte ebenfalls etwas in der Hand.
Als Makler rate ich aufgrund der sehr negativen Entwicklung der PKV in den letzten 10Jahren, mittlerweile ca. 50% der Kunden ab in die Voll PKV zu wechseln. Geld verdienen ist nicht alles im Leben.

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

RHW, Sonntag, 14.11.2010, 10:35 (vor 5123 Tagen) @ nur mal so

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand wird der neue Gesetzeswortlaut identisch mit dem Wortlaut bis zum 31.03.2007 sein. Nach dem Rechtsstand von 2006 wurde nur geprüft, ob bei Beginn einer Beschäftigung das 12fache Monatsgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Nur wenn erst im Laufe einer Beschäftigung die Grenze überschritten wurde, bestand bis zum 31.12. noch Versicherungspflicht.

Meine Vermutung ist, dass man wieder die Rechtsauslegung von 2006 anwenden wird. Ende November bzw. Anfang Dezember wird es m.E. aber ein Rundschreiben der Krankenkassen hierzu geben.

Im Übrigen sind Gesetze in Deutschland erst dann rechtskräftig, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden (nach der Unterschrift des Bundespräsidenten).

Gruß

RHW

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

turbine, Sonntag, 14.11.2010, 10:45 (vor 5123 Tagen) @ nur mal so

Genau richtig; die Tarifnamen von Herrn Röhl sagen doch schon alles - START FIT, AGIL und PRIMO. Tja "alt" und damit verbunden dem Beweis einer historischen Nachhaltigkeit sind diese Tarife ja wohl nicht. Wenn die Versicherer aber nicht mehr in der Lage sind "dauerhafte" Tarife aufzulegen, sagt dies ja wohl einiges. Leider wird tarifmässig immer nur dieser "Neu-Mist"
besprochen. Was aus den Altkunden, welche vor Jahren in die PKV gingen und deren Alttarifen geworden ist, darüber wird der Mantel des Schweigens gelegt.
Gruss
Turbine
:-)

Abschaffung der Dreijahresfrist - Aktuelles?

Kai, Montag, 15.11.2010, 18:29 (vor 5122 Tagen) @ RHW

Hallo!

Das wäre ja wirklich klasse!
Gibt es dafür irgendeinen Beleg, irgendeine Stelle, die darüber wirklich zuverlässig Auskunft geben kann???
Genau das wäre nämlich meine Situation: ich bin zur Zeit selbstständig und habe mit meinen Partner schon seit zwei Jahren vereinbart, daß ich in´s Angestelltenverhältnis wechsel, sobald die Lage geklärt ist. Das heißt also, ich würde dann ein Anstellungsverhältnis "neu" beginnen. Bitte jetzt nicht schreiben, das müsse die Personalabteilung wissen, so etwas haben wir nicht... das Steuerberatungsbüro, das die Abrechnungen macht, ist ziemlich ahnungslos und die Krankenkassen selbst haben ja kaum ein Interesse, Kunden abzuweisen.
Wäre sehr gut, wenn meinen Statuswechsel zu Beginn 2011 stattfinden könnte - aber wer gibt darüber eine valide Auskunft?

Kai

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