Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)
Meine Ehefrau ist in meiner Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Durch Honorartätigkeiten verdient sie durchschnittlich 600 Euro im Monat. Ist es legal durch beispielsweise die Abschreibung eines Neuwagens oder Aufwendungen für Arbeitszimmer den Betrag soweit zu reduzieren, dass die 345 Euro Grenze nicht überschritten wird?
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Trabbifahrer, Dienstag, 02.11.2004, 16:18 (vor 7329 Tagen) @ Lutz V.
nein, ist es nicht.
Das maßgebliche Einkommen ist in diesem Fall das Bruttoeinkommen auf der ersten Seite im Steuerbescheid (Einkünfte aus selbst. Tätigkeit).
Nicht verwechseln mit dem zu versteuernden Einkommen, welches ja wesentlich geringer ist. Wenn die Einkünfte unter 4140 EUR im Kalenderjahr liegen, ist die Familienversicherung hieb und stichfest möglich.
Liegt das Einkommen darüber kann man der Kasse erklären, dass dies in zwei Monaten erzielt wurde, in zwei Monaten pro Jahr darf die 345 EUR Grenze überschritten werden.
Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Soll heißen: So lange Deine Kasse keine Nachweise, wie z.B. den EK-Steuerbescheid anfordert, kannst du in den Fragebogen schreiben was du willst. (z.B. die nach Deinem Modell kleingerechneten Einnahmen).
Alternativ wäre folgendes Möglich:
Freiwillige Versicherung mit einem Einkommen bis 805 EUR pro Monat (ca. 120 EUR) - ist dann auch als Sonderausgabe abziehbar. Unbedingt der Kasse erklären, dass deine Frau NICHT hauptberuflich selbständig ist, sonst wird es teuer. Dürfte aber kein Problem sein. (honorartätigkeit unter 20 Stunden pro Woche, von Deinem Einkommen fütterst du die Frau durch, Sie macht mindestens 21 Stunden wöchentlich den Haushalt etc....)
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Porschefahrer, Mittwoch, 03.11.2004, 10:14 (vor 7329 Tagen) @ Trabbifahrer
Dein Einkommensbegriff ist falsch: Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat 345 Euro nicht übersteigen. Das Einkommen bei selbständig Tätigen ergibt sich aus dem Einnahmeüberschuss (Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn). Dieser Gewinn darf nicht über 345 Euro im Monat liegen.
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Gast, Mittwoch, 03.11.2004, 13:34 (vor 7328 Tagen) @ Porschefahrer
Zu " Porschefahrer" vom 3.November.2004
Was ich an der Einkommensgrenze nicht verstehe ist, die Angabe pro Monat.
Wenn es um den Steuerbescheid geht, dann ist es das Jahreseinkommen, oder?
Ich habe noch die folgende Frage in einem anderen Forum gestellt:
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Ich möchte in die Familienversicherung meines Ehepartners.
Kann man die Anrechnung von Zins-Erträgen dadurch hinausschieben, dass man abgezinste Wertpapiere wählt (Zins wird am Ende der oft mehrjährigen Laufzeit fällig und versteuert).
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Danke für Antworten
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Jack, Mittwoch, 03.11.2004, 22:04 (vor 7328 Tagen) @ Gast
Jahreseinkommen nach Steuerbescheid geteilt durch 12 = Monatseinkommen.
Zum Einkommen des laufenden Jahres gehören natürlich nur Zinsen, die auch im laufenden Jahr fällig und gezahlt weden, nicht solche, die in ein paar Jahren gezahlt werden.
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
alex, Mittwoch, 08.12.2004, 15:52 (vor 7293 Tagen) @ Jack
eine frage habe ich auch
wieso 345,-€ ? geringfügig beschäftigt ist man doch mit
400,-€ ?
oder habe ich da was falsch verstanden
gruß alex
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Trabbifahrer, Donnerstag, 09.12.2004, 07:51 (vor 7293 Tagen) @ alex
Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung zählen bis 400 EUR, das stimmt. Ist ein extra Paragraph.
Das sonstige Einkommen (Zinsen, Miete etc.) ist 1/7 der Bezugsgröße, daraus ergeben sich 345 EUR. Bezugsgröße ist mit das Maß der Sozialversicherung
Hier sind also zwei Paragraphen für eine Einkommensgrenze "zuständig"
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
alex, Samstag, 11.12.2004, 10:17 (vor 7291 Tagen) @ Trabbifahrer
vielen dank
trabbifahrer
gruß alex
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Antonia, Freitag, 13.08.2010, 11:16 (vor 5220 Tagen) @ Trabbifahrer
Hallo,
ich hätte eine Frage zu den 4140 Euro, die man im Jahr verdienen darf. Ich bin (noch) Familienversichert und meine Kasse will jetzt dass ich mich studentisch versichere, weil ich ein Praktikum mache. Es dauert 6 Monate un dich bekomme 555 Euro. Da der Zeitraum aber über dem Jahreswechsel ist werde ich auf keinen Fall über die 4140 Euro kommen. Also müsste doch die Familienversicherung bestehen bleiben, oder?
Ich weiß von anderen Praktikanten, die mit mir zusammen anfangen, dass sie in der familienvers.bleiben können.
Kann mir da jemand helfen?
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Czauderna, Freitag, 13.08.2010, 12:43 (vor 5220 Tagen) @ Antonia
Hallo,
bei der Frage der Familienversicherung geht nicht um das Jahreseinkommen sondern um das regelmässige monatliche Einkommen, und regelmässig sind zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate. In deinem Falle wird die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschriftten so das nun die studentische Pflichtversicherung greift.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Antonia, Freitag, 13.08.2010, 12:53 (vor 5220 Tagen) @ Czauderna
Aber es kann doch nicht sein, dass man jedes Mal wegen einem Praktikum aus der Familienversicherung fliegt. Außerdem weiß ich, dass noch einige andere mit mir zusammen anfangen (gleiches Gehalt, gleicher Zeitraum) und bei denen bleibt die Familienversicherung bestehen. Wie kann das sein?
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
Czauderna, Freitag, 13.08.2010, 13:37 (vor 5219 Tagen) @ Antonia
Hallo,
was soll ich dazu sagen ?? - wenn es sich bei den "Anderen" auch um GKV-Kassen handelt dann wird da u.U. geltendes Recht nicht richtig angewandt, aus welchen Beweggründen das so gehandhabt wird, ich bleibe da meinem Grundsatz treu nix gegen andere Kassen hier zu schreiben, deshalb dazu keinen Kommentar - fest steht jedenfalls wenn der Familienangehörige aus eine Beschäftigung heraus regelmässig mehr als 400,00 € im Monat verdient, dann muss er aus der Familienversicherung raus und sich selbst versichern.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
François, Freitag, 13.08.2010, 20:45 (vor 5219 Tagen) @ Czauderna
Sind das nicht so 55 Euro als Student oder ist das jetzt schon mehr?
Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze
RHW, Samstag, 14.08.2010, 10:23 (vor 5219 Tagen) @ François
Hallo,
der aktuelle Studentenbeitrag beträgt 63,38 bzw. für Kinderlose ab 23 Jahre 64,66 Euro.
Für die Familienversicherung von Praktikanten glt die monatliche Einkommensgrenze von 365 bzw. 400 Euro.
Evtl. verdienen die anderen Praktikanten weniger. Oder sie sind privat versichert (über die Eltern) und die Eltern zahlen auch ohne Praktikum jeden Monat Beiträge? Oder die gesetzliche Krankenkasse hat noch nichts von dem Praktikum erfahren?
Gruß
RHW