Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung) (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5609 Tagen) @ BwA

Es gibt jetzt drei technisch mögliche Wege für Dich:

a) reuig nachzahlen gemäß §24 SGB IV rückwirkend ab 1.April 2007 und somit mindestens 139€ mal 41 Monate plus Säumniszuschläge auf das Beitragskonto irgendeiner Kasse - möglich auch ratenweise - zu überweisen, falls man Dich mit großer Milde als nebenberuflichen Selbständigen einstuft, was natürlich durch betriebswirtschaftliche Auswertungen inklusive Steuerbescheiden untermauert werden muss,

b) mit Deiner späteren Neuanmeldung vom Einwohnermeldeamt/Stadtverwaltung zu einer GKV Deiner Wahl zu gehen und die Aufnahme nach SGB V (1) Punkt 13 als Auslandsrückkehrer zu begehren. Hier ist es sehr hilfreich nachvollziehbare Belege (Flugscheine, Hotelquittungen, Meldebescheinigungen, Registrierungen auf der Botschaftsliste, Tätigkeitsnachweise auch für die parallel noch laufende freiwillige Arbeitslosenversicherung ff.) mitzubringen, auch eine Auslandsreisekrankenversicherung (ab 0,80€ pro Tag) vorzulegen, weil die Kassen für die Zuordnung die Vorversicherung prüfen und keinesfalls auf der Wurstsuppe schwimmen, oder

c) für einige Tage versicherst Du Dich bei einer PKV und wirst dann ab Beschäftigungsbeginn, falls Du unter 55 bist natlos und unproblematisch Kraft Gesetz in der GKV aufgenommen und hast somit die Qual der Wahl.

Fragen? joachimroehl@web.de


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