Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung) (Gesetzliche Krankenkassen)
Kurz zu der Situation:
Ich seit 2005 selbstständig (2,0k einkommen netto) (Künstler - haette also anspruch auf die ksk) und leider auch seit
2005 nicht mehr in der GKV (frueher AOK), was ja wie ich seit anfang der woche mitbekommen habe pflicht in D ist und
habe jetzt die möglichkeit auf eine festanstellung zum übernächsten monat (3,0 k einkommen brutto).
Da ich schon einiges über nachzahlungen der gkv gelesen habe, habe ich jetzt bedenken vor diesen zahlungen und
überlege den vertrag abzulehnen (Wenn ablehnung dann -> wechsel 4 Jahre PSK -> dann in festanstellung = wirksamkeit
der verjährungfrist).
Weiter:
1. Habe mich vor drei tagen beim einwohnermeldeamt in deutschland abgemeldet (Ich habe gesagt das ich für ueber
6 monate in holland bin), da ich irendwo gelesen habe das es von vorteil ist.
2. Die krankenkasse weis von nichts! Also noch kein Antrag gestellt oder kontakt gehabt usw. (habe auch nie ein brief bekommen)
3. Habe eine Private Arbeitslosenversicherung?
4. Frueher GKV (ausbildung und bw-zweit).
Frage:
1. Muesste ich jetzt die GKV beitraege ab 2007 nachzahlen wenn ich angestellt werde?
2. Kann ich die GKV selbst waehlen oder muss ich sagen wo ich zuletzt versichert war?
3. Kann ich die zahlung umgehen indem ich das angestellten verhältniss eingehe und zu
einer GKV (muss es die letzte sein) gehe und meine neue anmeldebestätigung in deutschland mitnehme/vorzeige/faxe?
4. Gibt es ein säumniszuschlag? Wenn ja wie hoch wird der säuminszuschlag sein?
5. Da ich mich in deutschland abgemeldet habe reicht der GKV die neue anmeldebestätigung in deutschland
oder muss ich noch einen beweis erbringen das ich nicht da war?
Ich hoffe ihr habt eine rat für mich!
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
Es gibt jetzt drei technisch mögliche Wege für Dich:
a) reuig nachzahlen gemäß §24 SGB IV rückwirkend ab 1.April 2007 und somit mindestens 139€ mal 41 Monate plus Säumniszuschläge auf das Beitragskonto irgendeiner Kasse - möglich auch ratenweise - zu überweisen, falls man Dich mit großer Milde als nebenberuflichen Selbständigen einstuft, was natürlich durch betriebswirtschaftliche Auswertungen inklusive Steuerbescheiden untermauert werden muss,
b) mit Deiner späteren Neuanmeldung vom Einwohnermeldeamt/Stadtverwaltung zu einer GKV Deiner Wahl zu gehen und die Aufnahme nach SGB V (1) Punkt 13 als Auslandsrückkehrer zu begehren. Hier ist es sehr hilfreich nachvollziehbare Belege (Flugscheine, Hotelquittungen, Meldebescheinigungen, Registrierungen auf der Botschaftsliste, Tätigkeitsnachweise auch für die parallel noch laufende freiwillige Arbeitslosenversicherung ff.) mitzubringen, auch eine Auslandsreisekrankenversicherung (ab 0,80€ pro Tag) vorzulegen, weil die Kassen für die Zuordnung die Vorversicherung prüfen und keinesfalls auf der Wurstsuppe schwimmen, oder
c) für einige Tage versicherst Du Dich bei einer PKV und wirst dann ab Beschäftigungsbeginn, falls Du unter 55 bist natlos und unproblematisch Kraft Gesetz in der GKV aufgenommen und hast somit die Qual der Wahl.
Fragen? joachimroehl@web.de
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
Also ich würde an deiner Stelle b machen, denn wenn du nicht wirklich krank warst hast Du ja auch keinem auf der tasche gelegen. Ein schlechtes Gewissen slltest du auch nicht haben und vielleicht hilfst du mit dem Gesparten mal einem anderen Menschen in Not?
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
Zu a.
Müsste ich mindestens 300 EUR bezahlen :)
Fällt der säumniszuschlag an sobald die KK mitbekommt das ich nicht versichert bin oder laufen die säumniszuschläge auch jetzt schon? 12.300 EUR wäre ja momentan aufgelaufen? Mit wie viel säumnis müsste ich rechnen bei dem betrag? (säumnis)
Zu b.
So dachte ich mir das auch. Ich würde mich wenn ich zurück bin auch in einem andrem bundesland anmelden. wie lange muessen die Quittungen zurückliegen, wäre aber kein Problem :) Wäre ein alternative noch kurzzeitig im ausland einen sozialversicherungspflichtigen job im ausland anzunehmen?
Ansonsten habe ich seit jahren schon einen adac "Auslands-Krankenschutz Basis" reicht der nicht?
zu c.
hatte ich mir auch schon überlegt, aber wenn ich den job in D annehme wird ja nach der vorversicherung gefragt. Muss ich hier nicht meine letzte GKV angeben? dann würde dennen doch auffallen das dort eine lücke ist? Die strafzahlungen kann man ja bei der PKV umgehen in dem ein makler genommen wird.
Danke für die Hilfe.
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
François ich ware das letzte mal 2005 beim arzt und das auch nur weil ich eine bescheinigung brauchte :)
Spenden war schon angedacht :)
Wenn alles glatt läuft werde ich von den zu erwartenen kosten in höhe von 12000 EUR die hälfte an soziale einrichtungen spenden die eine kostenlose arztbehandlung anbieten und nicht der GKV.
lg
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
@Joachim Röh
kannst du mir bezüglich der o.g. Fragen noch helfen?
Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung)
ruf mich einfach morgen an