Jobwechsel (Selbständigkeit in Anstellung) (Gesetzliche Krankenkassen)
Kurz zu der Situation:
Ich seit 2005 selbstständig (2,0k einkommen netto) (Künstler - haette also anspruch auf die ksk) und leider auch seit
2005 nicht mehr in der GKV (frueher AOK), was ja wie ich seit anfang der woche mitbekommen habe pflicht in D ist und
habe jetzt die möglichkeit auf eine festanstellung zum übernächsten monat (3,0 k einkommen brutto).
Da ich schon einiges über nachzahlungen der gkv gelesen habe, habe ich jetzt bedenken vor diesen zahlungen und
überlege den vertrag abzulehnen (Wenn ablehnung dann -> wechsel 4 Jahre PSK -> dann in festanstellung = wirksamkeit
der verjährungfrist).
Weiter:
1. Habe mich vor drei tagen beim einwohnermeldeamt in deutschland abgemeldet (Ich habe gesagt das ich für ueber
6 monate in holland bin), da ich irendwo gelesen habe das es von vorteil ist.
2. Die krankenkasse weis von nichts! Also noch kein Antrag gestellt oder kontakt gehabt usw. (habe auch nie ein brief bekommen)
3. Habe eine Private Arbeitslosenversicherung?
4. Frueher GKV (ausbildung und bw-zweit).
Frage:
1. Muesste ich jetzt die GKV beitraege ab 2007 nachzahlen wenn ich angestellt werde?
2. Kann ich die GKV selbst waehlen oder muss ich sagen wo ich zuletzt versichert war?
3. Kann ich die zahlung umgehen indem ich das angestellten verhältniss eingehe und zu
einer GKV (muss es die letzte sein) gehe und meine neue anmeldebestätigung in deutschland mitnehme/vorzeige/faxe?
4. Gibt es ein säumniszuschlag? Wenn ja wie hoch wird der säuminszuschlag sein?
5. Da ich mich in deutschland abgemeldet habe reicht der GKV die neue anmeldebestätigung in deutschland
oder muss ich noch einen beweis erbringen das ich nicht da war?
Ich hoffe ihr habt eine rat für mich!