Beiträge nachzahlen? (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 11.08.2010, 23:35 (vor 5222 Tagen) @ Maria

Ich nehme mal an, daß Du als Selbständige bis jetzt nicht versichert bist? Aber egal, wenn Du in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wirst, zahlst Du ab 1.April 2007 Beiträge plus Zinsen nach bzw. ab 1.Februar 2009 in der privaten Krankenversicherung. Falls Du aber erst zu einem späteren Zeitpunkt über Oder und Neiße gekommen bist, dann auch erst ab Einreisetag. Als Belege erkennen die Versicherungen einen schriftlichen Nachweis aus Polen bzw. die Anmeldung beim deutschen Einwohneramt an und lassen sich den Reisepass und die Freizügigkeitsbescheinigung vorzeigen. Viele polnische Mitbürger sind allerdings auch weiterhin im Narodowy Fundusz Zdrowia sehr günstig europaweit versichert oder wählen, falls sie in Polen abgemeldet sind in Deutschland eine Krankenversicherung, die überhaupt keine Strafzahlungen fordert. Wszystko jasne ..

Pytania? joachimroehl@web.de


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