Versicherungsmöglichkeit für nicht-EU Ausländer (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Mittwoch, 11.08.2010, 19:57 (vor 5222 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
die Altersgrenze von 55 Jahren gilt hier nicht: er gehört zu den 1% Ausnahmen. Bei einer Beschäftigung über 400 Euro wird er in der GKV versichert.

(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

§ 6 SGB V und das erläuternde GKV-Rundschreiben

Gruß
RHW


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