Vorvertragliche Anzeigenpflicht (Private Krankenversicherungen)

Mario, Hannover, Montag, 21.06.2010, 21:38 (vor 5273 Tagen)

Hallo,

habe im Januar 2008 eine Zusatzversicherung (2Bett, Chefarzt) für die GKV abgeschlossen.

Vorgschichte:
Im Jahre 1997 und 1998 wurde ich am Knie operiert. Das Kreuzband war ab und der Meniskus samt Innenband beschädigt. Mir wurde damals gesagt, dass ich früher als "normale" Leute Arthrose bekommen würde.

Antrag:
2008 wurde im Antrag nach den letzten 3 Jahren "Behandlungen / Beratung" gefragt. Da ich im Jahr 2006 nochmals, ohne Beschwerden, aber zur Beratung beim Orthopäden wegen der o.g. Kniegeschichte war, habe ich dies eingetragen. Bei dieser Beratung wurde mir geraten, da das Knie keine Schmerzen verursacht, nichts zu machen. (kein Knorpelersatz, da leicht beginnende Arthrose laut Röntgenbild)
Auf die Frage, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, habe ich dann mit nein geantwortet. Ob die Krankheit folgenlos ausgeheilt ist mit "ja". Dann wurde nach den letzten 5 Jahren stationären Behandlungen gefragt: nein.

So dann schickte mir die Versicherung eine Nacherklärung:
nochmalige Wdh des o.g. Knie, 2006 nur Beratung, keine Beschwerden mehr.

---So nun leider im Juni 2010 habe ich aufgrund eines Sportunfalls wieder Probleme mit dem Knie. Die Untersuchung ergab, dass ich bereits eine große Arthrose im Knie habe und dies alles auf die erste Verletzung 1997 zurückfzuführen ist - es ist eine größere Knorpeloperation geplant---

a) Habe ich alle Angaben bei Abschluß korrekt gemacht?
(man könnte mir evtl. vorwerfen, dass ich die drohende Arthrose nicht genannt habe, allerdings ergibt sich das aus den Angaben bzgl. der OP von 1997 doch von selbst, oder?)
b) Wie gehe ich vor, wenn ich vor der OP zunächst durch die PKV prüfen lassen will, ob sie die Wahlleistungskosten übernehmen? (sprich ob sie mit meiner Fragenbeantwortung zufrieden waren?)

Vorvertragliche Anzeigenpflicht - erbitte Antwort

Mario, Dienstag, 22.06.2010, 13:21 (vor 5272 Tagen) @ Mario

...evtl. vom Fachmann, Herrn Röhl ? oder auch allen anderen. Danke

Vorvertragliche Anzeigenpflicht - erbitte Antwort

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 23.06.2010, 13:54 (vor 5271 Tagen) @ Mario

Die von Dir ja beschriebene "leicht beginnende Arthrose" und ebenso die Kenntnis eines Röntgenbildes könnten zu Fehldeutungen führen .. einfach direkt eine Leistungsanfrage beim Versicherer stellen. Hat denn die Gesellschaft nicht seinerzeit ein aktuelles Attest mit Status und Prognose vom Orthopäden verlangt? Diese Nachlässigkeit des Risikoprüfers würde dann zu Deinem Vorteil werden.

Fragen? joachimroehl@web.de


Sorry, die Nacht geflogen ..

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Mario, Mittwoch, 23.06.2010, 17:26 (vor 5271 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke,

heißt das, ich kann einfach so jetzt (also noch innerhalb der ersten 3 Jahre) eine Leistungsanfrage an die PKV stellen. Wecke ich da nicht schlafende Hunde?

Kann ich die Leistungsanfrage alleine/selbst laienhaft formulieren?

"...bitte ich um Leistungszusage, da aufgrund aktuellem Unfall erneut große Probleme mit dem alten Knie vorliegen..."

oder wie macht man das?

---Nein, damals wurde kein extra Bericht von einem Orthopäden angefordert. Ist das wirklich ein Vorteil für mich?

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Mario, Sonntag, 27.06.2010, 09:04 (vor 5267 Tagen) @ Mario

könnte ich bitte nochmals Details bekommen?

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 27.06.2010, 10:35 (vor 5267 Tagen) @ Mario

Ich persönlich würde vor Januar 2011 keinerlei strittige Rechnungen als "Testballon" einreichen, da ja erst dann der 194er seine Dreijahresfrist ausgehaucht hat. Böser 21er dürfte so wie dargestellt nicht angewendet werden und da die GKV ja die Behandlungskosten trägt, würde ich mich eben nochmal im größeren Zimmer gemein machen oder zahle das 1Bettzimmer* mit Wahlessen, TV, Telefon, oft WLANzimmer, eigenem Bad und manchmal auch hübscheren Schwestern .. einfach aus eigener Tasche. Die kostenintensivere Kapazität kommt dann natürlich auch nur einmal zur wöchentlichen "Chefvisite".


*Kosten fürs 1Bettzimmer ganze 100€ im Klinikum München bzw. nur 45€ im DRK-Krankenhaus Teterow (Mecklenburg)

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Mario, Montag, 28.06.2010, 14:26 (vor 5266 Tagen) @ Joachim Röhl

wie ist die 3 Jahresfrist zu verstehen?

1. Sollte ich vor Januar nur keine Rechnungen einreichen?

oder

2. sollte ich mich erst gar nicht stationär behandeln lassen und die OP erst ab März durchführen lassen...

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 28.06.2010, 14:41 (vor 5266 Tagen) @ Mario

Beide Wege führen sicherer zum Ziel, falls Du die OP zeitlich soweit verschieben kannst und der 21er ebenfalls ruhig in der Kiste bleibt ..

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Markus, Sonntag, 08.08.2010, 22:11 (vor 5225 Tagen) @ Joachim Röhl

wo steht denn das mit den 3 Jahren genau?

und darf man sich innerhalb der 3 Jahren (wenn man evtl. max. fahrlässig falsche Angaben gemacht hat) nicht operieren lassen, oder darf man nur keine Rechnungen einreichen???

Das wäre ja schon ein riesen unterschied!

z.B. OP nach 2 Jahren, Rechnungen aufheben und nach 3 Jahren einreichen. Darf der Versicherer da wirklich dann nix mehr machen, da die 3 Jahre vorüber sind???

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Markus, Dienstag, 10.08.2010, 19:06 (vor 5223 Tagen) @ Markus

könnte sich bitte nochmals jemand um dieses Problem kümmern...

Vorvertragliche Anzeigenpflicht

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 11.08.2010, 01:45 (vor 5223 Tagen) @ Markus

Steht wie bereits verwiesen im 194er unter Punkt (1) im letzten Satz. Die sonst geltende 5jährige Frist wird in der PKV somit auf 3 Jahre reduziert. Zur weiteren Frage: innerhalb der 3 Jahre nichts einreichen aber auch danach keinerlei Rechnungen vorlegen, die sich auf Behandlungen beziehen, die im Dreijahreszeitraum stattgefunden haben.

Fragen? joachimroehl@web.de

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