Re: Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

RW, Freitag, 28.09.2007, 18:08 (vor 6272 Tagen) @ Martin

Der Fragebogen hat leider ein notwendiges Übel aufgrund des Krankenkassenfinanzausgleichs: Krankenkassen mit vielen Familienversicherten bekommen mehr aus dem Finanzausgleichstopf oder müssen weniger einzahlen. Beim Finanzausgleich zählen aber nur Angehörige für die ein aktueller Fragebogen vorliegt (nicht älter als 12 Monate). Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Unterschiede bestehen nur darin, ob 1, 2 oder 3 schriftliche oder telefonische Erinnerungen erfolgen. Wenn es keine schriftliche Antwort der Versicherten gibt, wird die Versicherung beendet (auch wenn es der Krankenkasse selber weh tut)


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