Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
ich überlege zur pkv zu wechseln und das nun schon seit einigen Jahren, konnte mich aber bis jetzt noch nicht durchringen. Vor allem wegen der Ungewissheit im Alter und da ich bei Heirat meine Kinder(bisher eins 3 Monate) mitversichern muß. Zwei sind geplant.
Nun hatte ich vor einigen Tage einen Termin beim Makler der mir etwas von Zusatzbeiträgen für Kinder erzählte.
Sollte dem Kind eine Aufwendige Operation anstehen, würde die Krankenkasse genau die Einkommen prüfen. Da ich über der BBG verdiene, würden dann für das Kind rückwirkend Beiträge fällig. Da hab ich erstmal ungläubig geguckt, aber er meinte, ja das sagen einem die gesetzlichen Kassen nicht, aber im Ernstfall wird dann geprüft.
Ich weiß, dass man bis 2% als zumutbare Grenze vom Jahreseinkommen an Krankheitskosten selber bezahlen muß, aber das wären ja dann keinen rückwirkenden Beiträge.
Kennt das jemand von Euch?
Danke für Eure Hilfe
Tobias
Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV?
Hallo,
also das ist alles etwas unklar.
Beginnen wir mal chronologisch. Sie haben die Möglichlichkeit von der GKV in die PKV zu wechseln - dies können Sie als freiwillig Versicherter tun. Ich gehe mal davon aus dass Sie entweder Arbeitnehmer sind, der über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt mit seinem Einkommen und dies schon seit drei Jahren oder Sie sind Selbständiger. Also, sie wechseln in die PKV und sind noch nicht verheiratet. Ihre zukünftige Ehefrau ist selbst Mitglieder der GKV.
Nun kommt ein Kind auf die Welt, Sie sind aber noch nicht verheiratet. Das Kind wird bei der Mutter kostenlos mitversichert.
Sie, bzw. hr Einkommen interessiert niemanden. Nun heiraten Sie die Mutter - jetzt sieht es anders aus.#
Da Sie mit Ihrem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegen und mehr Einkommen als Ihre Ehefrau haben, besteht für das Kind keine kostenlose Familienversicherung mehr, d.h. das Kind muss selbst versichert werden, entweder in der GKV (z.Zt. für ca. 136,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung) oder in der PKV. Das gleiche würde jedes neu hinzukommende Kind gelten.
Liegen Sie mit Ihrem Einkommen (weil selbständig tätig) unter der Krankenversicherungspflichtgrenze oder ist das Einkommen der GKV-Ehefrau höher als das Ihrige, dann werden die Kinder kostenlos in der GKV mitversichert.
Wenn Sie dagegen selbst in der GKV verbleiben dann können Sie
zukünftig nach heutioger Rechtslage Ihre gesamte Familie (es kommt ja vor dass die Mutter bei zwei Kindern erstmal zu Hause bleibt) kostenlos mitversichern.
Die von Ihnen angesprochenen 2% und überhaupt, das was Ihnen der PKV-Mensch erzählt hat, stimmt in diesem Zusammenhang nicht.
Gruss
Czauderna
Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV?
Danke für die schnelle Antwort.
es ist so wie sie oben geschrieben haben. Meine Freundin und das Kind sind jetzt gesetzlich versichert. Das nach Heirat das Kind bei mir versichert werden muß, war mir auch klar.
Er bezog das mit den Zusatzbeiträgen auf den jetzigen Zustand, also unverheiratet.
Noch eine Frage während des Bezugs von Elterngeld. In der gesetzlichen Kasse bin ich doch von Beiträgen freigestellt, auch wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin. In der privaten Kasse muß ich die Beiträge AN und AG weiter zahlen?
Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV?
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> Noch eine Frage während des Bezugs von Elterngeld. In der gesetzlichen Kasse bin ich doch von Beiträgen freigestellt, auch wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin. In der privaten Kasse muß ich die Beiträge AN und AG weiter zahlen?
Wenn man frewillig in der GKV versichert ist, muss man auch während der Elternzeit weiter Beiträge zahlen. Die Beitragsfreiheit gilt nur für das Elterngeld selbst. Die Beiträge im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft sind trotzdem zu zahlen, dieses ist auch vom Bundessozialgericht so bestätigt worden.
MfG
ratte1
Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV?
das heißt, wenn ich zwei Monate Elterngeld beziehe, muß ich in diesen zwei Monaten auch Krankenkassenbeiträge zahlen wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Aber nur den Arbeitnehmeranteil?
Zusatzbeitrag für Kinder in der GKV?
Hallo,
für die Elternzeit gilt folgende Regelung:
(6) Mitglieder, die vor
1. Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 15 BEEG,
2. Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder
3. einer Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV dem Personenkreis der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreien Arbeitnehmer zuzurechnen waren, sind für die Dauer der Elternzeit im Anschluss an
den Bezug von Mutterschaftsgeld, der Pflegezeit oder ab Beginn des zweiten Monats der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses beitragsfrei, wenn
ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung nach § 10 SGB V vorliegen.
Quelle:
Verbindliche Beitragsgrundsätze
Wenn man nicht verheiratet ist, sind für den 1. Monat 100% der bisherigen Beiträge zu zahlen (AN- und AG-Anteil). Danach sind die Beiträge einkommensabhängig, mindestens 138 Euro. Ggf. verzichten Krankenkassen aber auch die 100% Regelung, da es keine eindeutigen Vorgaben gibt.
Gruß
RHW