Re: Beschwerde über IKK Sachsen (Gesetzliche Krankenkassen)

Markus, Dienstag, 11.09.2007, 13:37 (vor 6289 Tagen) @ Martin

als Mitarbeiter einer Kasse, der o.g. Sachen bearbeitet, kann ich Ihnen folgendes sagen:

1. Zuzahlung zu Fahrtkosten sind auch für unter 18-jährige zu entrichten! (die einzige Zuzahlung lt. Gesetz, die unter 18-jährige erbringen müssen) Aber nachdem Ihr ja von den Zuzahlungen befreit seit, entfällt diese natürlich.

2. Wenn mir ein Versicherter eine Verordnung bringt, wo eine Allergiebettwäsche verordnet wird, wird diese auch von uns ohne Prüfung bestellt. Einzig wenn die Bettwäsche selbst beschafft wird, dann benötigen wir entweder ein Attest oder eine Verordnung. (natürlich nur dann, wenn uns von der Allergie noch nichts bekannt ist!)

Markus


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